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Obdachlosen totgeprügelt: Sechs und fünfeinhalb Jahre Haft

Salzburg-Stadt - Mit einer grauenvollen Bluttat in einer Tiefgarage beim Salzburger Hauptbahnhof musste sich am Mittwoch ein Schöffengericht in Salzburg auseinandersetzen.

Ein 51-jähriger Obdachloser wurde am 3. März dieses Jahres von einer 52-jährigen Salzburgerin und ihrem 22-jährigen Bekannten laut Anklage „zu Tode geprügelt“. Im fortgesetzten Prozess ist am Abend das nicht rechtskräftige Urteil ergangen: Die angeklagte Frau erhielt eine Haftstrafe in der Höhe von sechs Jahren, ihre Kumpane fünfeinhalb Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Duo hatte sich am frühen Morgen nach einer Zeche vom Schnarchen und „vom Gestank“ des Obdachlosen, der in einer Fahrradbox lag, gestört gefühlt und ihn deshalb aufgeweckt. Als Walter K. die alkoholisierten Angreifer beschimpfte, traten die beiden auf seinen Oberkörper ein – so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nachdem das Opfer auf allen Vieren heraus gekrochen war, sollen sie erneut losgeschlagen haben.

Walter K. erlitt schwere Verletzungen an der Milz, Rippenbrüche und stark blutende Wunden im Gesicht. Er starb an einem durch die Schläge hervorgerufenen Lungenödem.

Die beiden Angeklagten machten am ersten Prozesstag (Vorsitz: Richterin Ilona Mozes) im August widersprüchliche Angaben. Der 22-Jährige gestand ein, er hätte dem Mann ein paar Tritte gegen Füße und Bauch abgegeben. Ihm ins Gesicht geschlagen und einen Schubs von hinten versetzt, so dass der Obdachlose auf den Betonboden stürzte, hätte dann allerdings seine Bekannte. Die 31-fach vorbestrafte Sozialhilfeempfängerin beteuerte aber, sie habe mit strafbaren Handlungen nichts zu tun. Augenzeugen haben den Vorfall jedoch bestätigt.

Den Beschuldigten drohen fünf bis zehn Jahre Haft. Die 52-Jährige legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, der 22-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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