Weil ihre Habseligkeiten entsorgt worden seien, haben drei der Obdachlosen, die im Oktober aus dem Wiener Stadtpark verwiesen wurden, eine Beschwerde gegen die Polizei und die Stadt Wien eingelegt. Wie der ORF.AT berichtete, fordern die Betroffenen ein juristisches Nachspiel.
Obdachlose legen Beschwerde ein
Wie der Anwalt der Obdachlosen, Gabriel Lansky, in einen Ö1-Interview sagte, sei die Aktion der Polizei und der MA 48 (die den Müll der Obdachlosen entsorgte, Anm. d. Red.) “überzogen und menschenrechtswidrig” gewesen. Vor drei Wochen wurde der Anwalt von der Caritas eingeschalten, um stellvertretend für drei der Vertriebenen eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen.
Grund dafür sei, dass die Habseligkeiten der Obdachlosen in Zuge der Aktion entsorgt worden seien, ohne dass alle Betroffenen anwesend waren und sich um ihre Wertgegenstände kümmern hätten können, wird Lansky auf ORF.AT zitiert.
Polizei und MA 48 wehren sich
Die MA 48 betonte jedoch, dass sie von der Polizei geholt worden seien, um Müll zu entsorgen. Die Polizei hingegen verweist darauf, dass man vor der Entsorgung der Gegenstände untersucht habe, ob sich Wertgegenstände darunter befänden.
Der Wiener Stadtpark wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag, den 15. Oktober geräumt. Die Polizei hat die obdachlose Männer und Frauen, die in dem Park regelmäßig auf Parkbänken, Schlafsäcken und unter Planen schlafen, aus dem Park verwiesen. Von den rund 25 Personen, die regelmäßig im Stadtpark übernachten, waren 9 Personen anwesend, die der Anordnung widerstandslos Folge leisteten. Die persönlichen Sachen jener obdachlosen Menschen, die nicht anwesend waren, wurden zum Teil vom Magistrat für Stadtreinigung (MA 48) entsorgt. Laut einem Sprecher der MA 48 soll es sich dabei jedoch um Müll, Essensreste und Planen und nicht um Dokumente oder Wertsachen gehandelt haben.
(Red.)