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ÖAMTC: Geldstrafen für Ausländer

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Wer in Österreich zu schnell fährt, muss mit Strafe rechnen, egal, ob inländischer oder ausländischer Temposünder. Bisher gab es fast keine Möglichkeit ausländische Verkehrssünder zur Kasse zu bitten, sofern sie nicht angehalten wurden.

Obwohl seit 1990 ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland besteht, gelang es bisher vielen deutschen Lenkern, mit dem „Auskunftsverweigerungs-Trick“ ungestraft zu bleiben. Bis März 2007 müssen nun alle 25 EU-Staaten einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen innerstaatlich umsetzen, hieß es am Samstag in einer Aussendung des ÖAMTC.

„Das bedeutet aber auch, dass Österreicher ebenfalls europaweit verfolgt und gestraft werden können“, sagte ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Gestern, Freitag, endete die Begutachtungsfrist für den ersten Teil eines Gesetzes über gerichtliche Zusammenarbeit, was gerichtliche Geldstrafen betrifft.

Während allerdings in Österreich Gerichte in Verkehrssachen nur nach Verkehrsunfällen mit Verletzten tätig werden, kann in den meisten europäischen Staaten auch eine schwere Verkehrsübertretung ohne Unfall, wie Alkoholisierung oder Unfallflucht, zu einem Gerichtsverfahren führen. Der ÖAMTC verlangt, nur solche Geldstrafen in Österreich zu vollstrecken, die nach einem fairen Verfahren festgesetzt wurden.

Um ausländische Polizeistrafen in Österreich ab 2007 durch Verwaltungsbehörden vollstrecken zu können, ist ein weiteres Umsetzungsgesetz für den EU-Rahmenbeschluss in Vorbereitung. Auch hier ist es für den ÖAMTC unerlässlich, dass nur jene ausländischen Strafen vollstreckt werden, die ohne Verletzung von internationalen Verfahrensrechten verhängt wurden. Erhebt der betroffene österreichische Kraftfahrer Einwände, hat dies die österreichische Vollstreckungsbehörde zu überprüfen.

Die Vollstreckung ist erst bei Strafen ab 70 Euro zulässig, weil bei niedrigeren Strafen der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. In den meisten Ländern und auch in ganz Österreich sind bei den schweren Verkehrs-Delikten wie Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel oder gravierenden Tempoüberschreitungen schon jetzt weit mehr als 70 Euro zu berappen.

Derzeit hat Österreich nur ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland: Deutsche können von österreichischen Behörden angezeigt und bestraft werden und auch umgekehrt. „Allerdings lehnen die deutschen Behörden die Bestrafung eines Fahrzeughalters ab, der sich geweigert hat, einer österreichischen Behörde den Lenker bekannt zu geben. Daher werden viele deutsche Temposünder auch in diesem Sommer noch ungestraft an Radarboxen vorbeibrausen“, meinte Haupfleisch. Aber auch hier wird sich bald etwas ändern: Die Anlagen, vor allem jene auf der Arlberg-Schnellstraße S 16, werden bald Frontfotos von den Schnellfahrern anfertigen. Der Lenker wird damit erkennbar und kann mit Hilfe der deutschen Polizei ausgeforscht und bestraft werden.

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