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Nur eine Verwarnung

Rainer Schönfelder ist nach seinem Doping-Vergehen mit der geringstmöglichen Strafe davongekommen. Es wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.

Der unabhängige Disziplinarausschuss des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) hat den Skirennläufer am Dienstag in Innsbruck zwar schuldig gesprochen, gegen den Kärntner Slalomspezialisten aber lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.

Schönfelder hatte wegen einer Verkühlung ein vermeintlich erlaubtes Mittel eingenommen, das allerdings die verbotene (stimulierende) Substanz Etiefrin enthalten hatte. Der positive Test wurde nach den nationalen Slalom-Staatsmeisterschaften am 27. März absolviert, der dort errungene dritte Platz wurde Schönfelder aberkannt.

Auch die Möglichkeit eines Freispruchs wurde erörtert, einem solchen standen aber die strengen FIS-Anti-Doping-Regeln entgegen. Schönfelder zeigte sich laut ÖSV-Aussendung über das Ausmaß der Strafe erleichter und betonte, dass dieser Vorfall für seine Rennläuferzukunft eine positive Lehre darstelle. Deshalb habe er auch den Verzicht auf das ihm zustehende Rechtsmittel der Berufung an den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne ausgesprochen.

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