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Nur 13 Stellen lieferten bislang ihre Akten für den BVT-U-Ausschuss

Von den 32 zur Aktenlieferung aufgeforderten Stellen haben nur 13 Unterlagen übermittelt.
Von den 32 zur Aktenlieferung aufgeforderten Stellen haben nur 13 Unterlagen übermittelt. ©APA
Die Akten für den U-Ausschuss zur BVT-Affäre umfassen bisher 68.000 Seiten an Material. Geliefert haben unter anderem das Bundeskanzleramt, das Justizministerium und das Bundesverwaltungsgericht.
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Für den Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre ist die Frist für die Aktenlieferung abgelaufen. Von den 32 zur Aktenlieferung aufgeforderten Stellen haben insgesamt nur 13 Unterlagen übermittelt. Das Material umfasst 68.000 Seiten, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz. Viel ist das nicht. Zum Vergleich: Beim Hypo-U-Ausschuss wurden 16 Millionen Seiten geliefert, beim Eurofighter-Ausschuss zuletzt 1,6 Millionen.

BVT-U-Ausschuss: 13 von 32 Stellen lieferten Akten

Laut dem Grundsätzlichen Beweisbeschluss vom 20. April 2018 waren innerhalb von vier Wochen Unterlagen abzuliefern. Bei schwieriger Aktenlage oder einer hohen Geheimhaltungsstufe ist eine Acht-Wochen-Frist vorgesehen, wovon etwa das Innenministerium Gebrauch machte. Geliefert haben unter anderem auch das Bundeskanzleramt, das Justizministerium und das Bundesverwaltungsgericht. Lehrmeldungen wurden etwa von der Finanzprokuratur oder dem Rechnungshof abgegeben.

Die übermittelten Daten können von den U-Ausschuss-Mitgliedern sowie deren Mitarbeitern im gesicherten Akteneinsichtsraum eingesehen werden. In Kürze werden die Unterlagen auch in einer eigenen Suchmaske zur Verfügung stehen. Die Vorsitzende des U-Ausschusses zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Doris Bures (SPÖ), erklärte: “Die übermittelten Akten und Unterlagen bilden eine wesentliche Grundlage für die Aufklärungsarbeit des BVT-Untersuchungssausschusses.”

(APA/Red)

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