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Novelle zum Suchtmittelgesetz: Es drohen bis zu zwei Jahre Haft

Novelle zum Suchtmittelgesetz im Justizausschuss
Novelle zum Suchtmittelgesetz im Justizausschuss ©bilderbox.com/APA (Sujet)
Mit 1. Juni 2016 tritt die Novelle zum Suchtmittelgesetz in Kraft. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte im März die Details dazu präsentiert. Wichtigste Neuerung ist die Aufnahme des Suchtgifthandels im öffentlichen Raum als eigenen Tatbestand.

In der Novelle ist dafür ein Strafrahmen bis zu zwei Jahren vorgesehen. Vor allem die Polizei hatte massiv auf Gesetzesänderungen in diesem Bereich gedrängt. Mit Jahresbeginn trat eine Änderung im Strafgesetzbuch in Kraft, welche die Gewerbsmäßigkeit neu definierte. Der Nachweis, der Voraussetzung war, um Dealer in Untersuchungshaft zu nehmen, wurde laut Ermittler dadurch schwerer.

Neues Suchtmittelgesetz

Für den Nachweis der Gewerbsmäßigkeit müssen die Ermittler unter anderem sicherstellen, dass dem Verdächtigen mindestens drei Fakten nachgewiesen werden und dass er zumindest 400 Euro pro Monat mit seinen Geschäften verdienen wollte. Drogenfahnder klagten, dass das Dealen vor allem in Wien an bestimmten Hotspots in den vergangenen Wochen stark zugenommen habe.

Um nicht die Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit, die ja auch für andere Bereiche des Strafgesetzbuches gilt, wieder aufschnüren zu müssen, schlugen Experten wie der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel vor, das Suchtmittelgesetz um den Tatbestand des Drogenhandels im öffentlichen Raum zu erweitern. Dies soll es nun ermöglichen, Straßendealer wieder leichter in U-Haft zu nehmen.

Neuer Strafbestand

Der neue Straftatbestand soll dabei nicht nur die typischen Hotspots wie öffentliche Verkehrsmittel, Stationen, öffentliche Gebäude und den Straßenverkehr umfassen. Auch Stiegenhäuser sind beispielsweise inkludiert, wie SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Sonntag via Aussendung klarstellte.

Jarolim signalisierte ebenso die Zustimmung des Koalitionspartners. “Für ein Zurücknehmen der Reform der Gewerbsmäßigkeit wäre ich nicht zur Verfügung gestanden. Diese Reform im Strafrecht war sinnvoll, damit wir davon wegkommen, dass U-Haft oft schon bei kleinen, oftmals bereits erstmaligen Vermögensdelikten wie Diebstahl verhängt wird. Mit der Novellierung im Suchtmittelgesetz reagieren wir zielgerichtet auf das Problem”, betonte der SPÖ-Justizsprecher.

(APA)

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