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Noch vier Wochen bis zur Bundespräsidentenwahl

Am 4. Dezember wird (erneut) der Bundespräsident gewählt
Am 4. Dezember wird (erneut) der Bundespräsident gewählt ©APA
Knapp siebeneinhalb Monate nach dem ersten Wahlgang findet am Sonntag in vier Wochen nun die Stichwahl-Wiederholung statt, bei der Österreich über den neuen Bundespräsidenten entscheidet.
Wahltermin wird verschoben
Neuer Termin steht fest
Reaktionen der Politiker
Chronologie der Ereignisse
Van der Bellen zur Verschiebung

Nach den Vorfällen rund um den ursprünglichen Wahltermin am 2. Oktober – Stichwort: Klebergate – soll nun am 4. Dezember die Hofburg-Nachfolge für Heinz Fischer kommen.

Vierter Bundespräsidenten-Wahltermin am 4. Dezember

Auf den – schon längst gedruckten – Stimmzetteln stehen auch bei der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wiederholung der Stichwahl der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) und Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen. Zum dritten Mal sind sie jetzt schon im Intensiv-Wahlkampfmodus. Mit “So wahr mir Gott helfe”-Plakaten hat es Hofer auch im vierten Aufguss der Wahlkampagne (der dritte wurde nach der Verschiebung abgebrochen) immerhin schon geschafft, Aufmerksamkeit (aber auch Ärger) zu erregen. Van der Bellen gibt sich wieder ausgleichend-staatsmännisch, er werde “Österreich dienen – und keiner Partei”, verspricht er auf den neuen Plakaten Einsatz “Für das Ansehen Österreichs in der Welt”.

Alexander Van der Bellen gegen Norbert Hofer

Noch einmal müssen es die beiden Kandidaten schaffen, nicht nur Wähler der eigenen Partei an die Urnen zu bekommen, sondern auch über die Parteigrenzen hinweg zu punkten. Wahlempfehlungen sind aus der Mode – wobei viele SPÖ- und NEOS-Vertreter von der Spitze abwärts, aber auch Irmgard Griss kein Hehl daraus machen, dass Van der Bellen ihre Stimme bekommt. Die ÖVP-Spitze vermied bisher jede Festlegung.

Die Kandidaten von SPÖ und ÖVP, Rudolf Hundstorfer und Andreas Khol, sind im ersten Wahlgang ebenso – und noch viel deutlicher – gescheitert wie die frühere OGH-Präsidentin Griss und Richard Lugner. Wären für die Einzug nicht mindestens 50 Prozent plus eine Stimme eines Wahlganges nötig, säße Norbert Hofer bereits in der Hofburg. Denn er ging aus der ersten Abstimmung am 24. April als Erster hervor, mit deutlichem Vorsprung vor Van der Bellen: 1,499.971 Stimmen brachte der FPÖ-Kandidat ins Ziel, das waren um 586.753 bzw. 13,71 Prozentpunkte mehr als Van der Bellens 913.218.

Van der Bellen vor Aufhebung der Wahl Sieger mit 50,35 Prozent

In der Stichwahl am 22. Mai hielt sich Hofer (mit 144.006 Stimmen Vorsprung) zunächst noch vorne – im vorläufigen Endergebnis, das am Wahlabend verkündet wurde. Mit den am Montag ausgezählten Briefwahlstimmen war aber letztlich Van der Bellen Sieger, mit 2,251.517 Stimmen und 50,35 Prozent. Die FPÖ focht daraufhin die Wahl beim VfGH an, der – vor allem wegen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung – erstmals eine ganze Bundeswahl aufhob.

Somit konnte bei Fischers Verabschiedung am 8. Juli kein neuer Bundespräsident angelobt werden. Stattdessen wurde einer neuer Wahltermin fixiert, der 2. Oktober – der nach Problemen mit der Verklebung der Wahlkarten auf den 4. Dezember verschoben wurde. Bis zur Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 26. Jänner nehmen die drei Nationalratspräsidenten gemeinsam die Agenden des Staatsoberhauptes wahr.

Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 26. Jänner

Der 26. Jänner hält freilich nur, wenn nicht auch die Wiederholungswahl noch einmal angefochten und aufgehoben wird. Um dies zu verhindern, unternimmt das Innenministerium alles, um Fehler zu vermeiden. Bei den Wahlkarten griff man wieder auf die “alten”, unkomplizierten (nicht verklebten) Modelle zurück, Anrufe bei der Wahl-Hotline im Ministerium werden aufgezeichnet, die Wahlbeisitzer intensiv auch mit einem E-Learning-Tool geschult. Um die mittlerweile 16 Jahre alt gewordenen Österreicher nicht auszuschließen, wurden angesichts des langen Zeitraumes zwischen erstem und jetzigem Wahlgang die Wählerverzeichnisse ausnahmsweise aktualisiert.

Angesichts der Beanstandungen des VfGH soll auch das Wahlrecht geändert werden. Über eine größere Reform wird noch verhandelt, aber mit einer kleinen Novelle – die nächste Woche im Nationalrat beschlossen wird – wird zumindest ein Zentrales Wählerregister eingerichtet. Damit sollen doppelte Stimmabgaben oder die Wahlteilnahme noch nicht 16-Jähriger verhindert werden. Und es wird gesetzlich klargestellt, dass nicht nur der Bezirkswahlleiter selbst die Wahlkuverts der Briefwahlkarten am Montag nach der Wahl öffnen darf, sondern Hilfsorgane ihn dabei unterstützen dürfen.

>> Alle Informationen zur BP-Wahl

(APA/Red.)

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