AA

Noch immer keine Strafen für Maskenverweigerer

©APA
Derzeit straft die Polizei nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die Maskenpflicht nicht eingehalten wird. In Lokalen oder bei Veranstaltungen kann es bei Verstößen aber dennoch zu Konsequenzen kommen.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach einige Corona-Beschränkungen verfassungswidrig waren, stoppten die Bezirkshauptmannschaften Ende Juli die Kontrollen durch die Polizei.

Jetzt auf VOL.AT lesen

Daran hat sich auch bis heute nichts geändert, denn die Polizei hat noch immer keinen neuen Auftrag von den Bezirkshauptmannschaften bekommen. Die Ursache dafür liegt bei der Bundesregierung. Innenminister Karl Nehammer hat zwar angekündigt, dass neue Regelungen für Kontrollen kommen sollen, geschehen ist bislang jedoch nichts.

Keine Polizei-Kontrollen ohne Regeln

Ohne neue Richtlinien können und wollen die Bezirkshauptmannschaften die Kontrollen der Polizei aber nicht erlauben, sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher gegenüber ORF Vorarlberg. Er glaubt nicht, dass die Leitlinien noch im Sommer kommen werden.

Jedoch kann die BH auch ohne diese Regeln Kontrollen anordnen. Zwar können keine Strafanzeigen durch die Polizei gestellt werden, aber im Bereich der Gastronomie und der Veranstaltung gibt es andere Maßnahmen, die gesetzt werden können. So sind in diesen Bereichen sogenannte Zwangsmaßnahmen möglich. Die BH kann beispielsweise ein Lokal, in dem die Regeln nicht eingehalten werden, schließen oder eine Veranstaltung untersagen. Vereinzelt sei das laut Burtscher auch schon geschehen. Im Großen und Ganzen habe es aber keine größeren Probleme gegeben, so Burtscher.

(Red.)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Noch immer keine Strafen für Maskenverweigerer