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Noch heuer Klage der EU wegen S 18

Noch vor Ende dieses Jahres dürfte die EK eine Klage beim Gerichtshof einbringen, weil sich Vorarlberg weigert, die betroffenen Schutzgebiete nachzumelden. Stellungnahme

Der vorläufig letzte „Akt“ im langwierigen Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik ist eingeläutet: Der Bau der S 18 würde bekanntlich mit zwei EU-Naturschutzrichtlinien kollidieren. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission bereits vor geraumer Zeit aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde Wolfurt und von BirdLife. Immer wieder wurde das Land aufgefordert, die betroffenen Gebiete (siehe Grafik) nach zu melden. Was nicht geschieht: Denn dies wäre der Todesstoß für die umstrittene S 18.

Zwei Jahre Zeit?

Der Gang zum Europäischen Gerichtshof ist bereits in der letzten Stellungnahme der Kommission an Vorarlberg angekündigt worden. Kürzlich sind Landeshauptmann Dr. Sausgruber und Umweltlandesrat Erich Schwärzler vom WWF über den Stand der Dinge informiert worden. Offizielle Begründung des Landes für die Nichtnominierung im europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“: Seit 1995 gebe es mehrere Studien, in welchem im unteren Rheintal der Wachtelkönig in verschiedenen Gebieten nachgewiesen wurde. Die meisten der neun Brutpaare haben seit 2000 von der Kernzone des Lauteracher Rieds ins Dornbirner Ried (nicht gemeldet) gewechselt. Nun müsse man der Sache zuerst wissenschaftlich auf den Grund gehen, was rund zwei Jahre Zeit benötige.

Verzögern ist sinnlos

Der Vorarlberger Vegetationsökologe Univ.-Prof. Dr. Georg Grabherr, Vorsitzender des Naturschutzrates und deklarierter S 18-Gegner: „Wir müssen für die Wiesenbrüter jetzt alles tun. Ein Hinauszögern der Nominierung ist sinnlos. Das Land glaubt offensichtlich, im Klagsverfahren noch entscheidend mitreden zu können, was natürlich nicht der Fall ist“.

Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die S 18 stünde noch ins Haus. Vorarlberg lässt es offensichtlich auf eine Klage ankommen.

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