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Niki-Passagierin stürzte in Hotel: Nach EuGH wieder OGH am Zug

Nun ist der OGH am Zug.
Nun ist der OGH am Zug. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Eine Niki-Passagierin erlitt einen Unfall in einem Hotel, dass ihr Niki zur Verfügung stellte, nachdem der Flug annulliert wurde. Nun ist der OGH am Zug.

Eine bittere Erfahrung musste eine auf den Rollstuhl angewiesene Passagierin der mittlerweile pleitegegangen Billigairline Niki machen, als sie von Mallorca nach Wien zurück wollte. Ihr Flug wurde annulliert. Die Fluglinie brachte die Frau über Nacht in einem örtlichen Hotel unter. Dort stürzte sie schwer, als der Rollstuhl in einer Rinne am Weg hängen blieb. Ein Schadenersatzstreit ging zum EuGH.

Betroffene Frau muss weiterhin warten

Für die betroffene Frau heißt es weiter Warten. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil veröffentlicht: Demnach haftet eine Airline nicht automatisch für einen Unfall in einem Hotel, in dem sie einen Fluggast nach der Annullierung eines Fluges unentgeltlich unterbringt. Eine Fluggesellschaft könne nicht auf der alleinigen Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet sein, dem Fluggast individuelle Schäden zu ersetzen, die durch ein Fehlverhalten des Hotelpersonals entstanden seien.

Der Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass die Fluggesellschaft ein Hotel zwar sorgfältig aussuchen müsse. Ein Schadenersatz, der durch das Fehlverhalten von Hotelpersonal verursacht worden sei, setze aber notwendigerweise eine Einzelfallprüfung zum Ausmaß des Schadens voraus. Dies würde aber über den Rahmen der von der Verordnung vorgesehenen "standardisierten und sofortigen Maßnahmen zur Wiedergutmachung" hinausgehen, so der Spruch der EUGH.

Der Fall geht nun aber wieder nach Österreich, an den Obersten Gerichtshof (OGH), zurück. Hier wäre dann zu befinden, ob aus nationalen Haftungsregeln - allenfalls in Verbindung mit der EU-Verordnung - allfällige Schadenersatzansprüche erwachsen.

Airline haftet nicht automatisch für Unfall in Hotel

Die verletzte Frau hatte nach ihrem Hotelunfall beim Landesgericht Korneuburg Schadenersatzklage gegen Niki eingebracht. Am 21. November 2018 wies das Landesgericht die Klage ab, mit dem Argument, die Airline sei nur verpflichtet gewesen, ein Hotel bereitzustellen, nicht aber für angeblich fahrlässiges Verhalten von dessen Mitarbeitern zu haften. Die Anwälte der Frau beriefen beim Oberlandesgericht Wien. Dieses hob im Februar 2019 das Urteil des Erstgerichts auf und verwies bereits auf neben dem EU-Recht bestehendes nationales Recht. Die Insolvenzverwalterin der mittlerweile pleitegegangenen Niki Luftfahrt GmbH legte dagegen wiederum Rekurs beim OGH ein, sah die Gesellschaft nicht verpflichtet, zusätzlich zur Vermittlung der kostenlosen Unterkunft noch die angebotenen Hotelanlagen zu überprüfen. Der OGH hat den EuGH am konkreten Fall um seine Auslegung der europäischen Fluggastrechteverordnung ersucht. In vorläufiger Fassung liegt der Spruch seit heute öffentlich vor.

(APA/Red)

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