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Niederlage für Landesregierung

Zu dieser Entscheidung kam der Verfassungsgerichtshof. Die Ausweitung sei nicht gesetzwidrig, sondern wurde als "zielführende Maßnahme" für den Umweltschutz bezeichnet. Lkw-Nachtfahrverbot [160KB]

Der Verfassungsgerichtshof war auf Grund eines Antrages der Vorarlberger Landesregierung (die „VN“ berichteten) tätig geworden. Die Vorarlberger hatten sich am Lkw-Nachtfahrverbot im Winter gestoßen, das bereits ab 20 Uhr statt zuvor ab 22 Uhr bis 5 Uhr früh verordnet worden war.

Die Verordnung des Landeshauptmannes mit der (auch) die Ausweitung im Winter festgelegt wird, ist nicht gesetzwidrig, betonen jetzt die Höchstrichter. Der Verfassungsgerichtshof führte in seinem Erkenntnis aus, dass der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa – gestützt auf eingeholte Gutachten – annehmen könne, dass das Lkw-Nachtfahrverbot eine „zielführende Maßnahme im Sinne“ des Umweltschutzes sei.

VN-UMFRAGE: Was Politiker und Unternehmer meinen

„Das ist eine schallende Ohrfeige für die Vorarlberger Landesregierung und ein richtungsweisendes Urteil des Höchstgerichtes“, so kommentierte gestern der Grünen-Klubobmann im Vorarlberger Landtag, Johannes Rauch, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und fordert im Lichte dieser Entscheidung die Umsetzung eines erweiterten Nachtfahrverbotes für Lkw auch in Vorarlberg.

Landesrat Manfred Rein gab sichenttäuscht: „Wir nehmen das zur Kenntnis und müssen jetzt alles daran setzen, dass Bayern nicht dasselbe macht. Sonst wird es für uns nicht lustig.“ Dann nämlich würden für jene Vorarlberger Betriebe, die ihre Absatzmärkte in Innerösterreich haben, große Nachteile entstehen. Denn das verkleinerte Zeitfenster wirkt sich äußerst ungünstig auf die Ladezeiten aus.

Ein Unternehmen, das vom erweiterten Nachtfahrverbot betroffen ist, ist Meisterbäcker Ölz in Dornbirn. Geschäftsführer Bernhard Ölz: „Wir haben zwar die Möglichkeit, Frischware mit den Lkw an unsere Standorte in Tirol zu bringen, jedoch ist dies ausschließlich mit Sondergenehmigungen möglich. Kostenerhöhungen des Transportes, Stehzeiten sowie Terminengpässe sind die Folge.“

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