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12-Jähriger verführte 42-Jährige

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12-Jähriger überredete 42-Jährige zum Sex: Milde drei Monate bedingt für die verführte Babysitterin.

Weil sie wenige Tage vor seinem 13. Geburtstag mit einem Buben schlief, ist am Mittwoch eine 42-jährige Wienerin im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen worden.

Initiative ging vom Buben aus

Die Strafe fiel mit drei Monaten bedingt außergewöhnlich milde aus. „Das ist ein völlig atypischer Fall“, stellte der vorsitzende Richter Thomas Schrammel fest. Die Initiative zu den geschlechtlichen Handlungen war nämlich von dem Buben ausgegangen.

Die Frau war am 25. Juni 2006 von einer Freundin gebeten worden, auf ihren Sohn aufzupassen. Die 42-Jährige erklärte sich dazu bereit. Auf Wunsch des Buben sahen sich die beiden in ihrer Wohnung zunächst ein Match im Rahmen der damals laufenden Fußball-WM an.

Nachdem die Ukraine im Elfmeterschießen die Schweiz geschlagen hatte, begaben sie sich zu Bett. Dort zog sich der frühreife, bereits sexuell erfahrene Zwölfjährige zunächst sein T-Shirt aus, legte sich dann auf die Frau und beließ es nicht beim Kuscheln.

„Es ist dazu gekommen. Es tut mir Leid, ich hätte Nein sagen sollen. Aber ich war zu betrunken. Ich war in einem Rausch“, erklärte nun die Beschuldigte dem Senat. Der ganze Abend sei „spaßig“ gewesen, „auch das war nur ein Spaߓ. Sie versicherte, nicht pädophil veranlagt zu sein und zwölf- oder dreizehnjährige Burschen „nicht erotisch“ zu finden: „Bei mir wird auch kein Kind mehr übernachten!“

Sie sehe ein, „dass da eine Katastrophe passiert ist“. Die Frau betonte, der Bub sei zudringlich geworden, was dieser im gerichtlichen Vorverfahren – in der Verhandlung wurde ihm eine neuerliche Aussage erspart – auch bestätigt hatte.

„Sie hätten ihm zwei Watschen runter und ihn aus dem Bett hauen sollen“, beschied der Richter der 42-Jährigen. Die außerordentliche Milde ließ der Senat deshalb walten, „weil wir davon ausgehen können, dass bei dem Kind kein Schaden entstanden ist und eine Traumatisierung nicht unbedingt vorliegt“.

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