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Fall Krems: Gutachten belasten Polizeibeamten massiv

Im Fall des in einem Kremser Supermarkt erschossenen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrechers belasten die Gutachten jenen Polizeibeamten massiv, der am 5. August 2009 den tödlichen Schuss abgebeben hat.
Keine Notwehrsituation?
Krems: Abschied von Florian P.
Tatrekonstruktion in Krems
Gute Sicht bei Todesschüssen
Keine Notwehr bei Schüssen

Das erfuhr die APA am Mittwoch aus zuverlässiger Quelle, nachdem bereits die Tageszeitungen “Kurier” und “Oberösterreichische Nachrichten” darüber berichtet hatten.

Die Feststellungen, die der Gerichtsmediziner Christian Reiter, der Ballistiker Ingo Wieser und der Chemiker Reinhard Binder nun der ermittelnden Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegt haben, sind demnach mit der Version des Beamten nicht in Einklang zu bringen, die dieser zuletzt bei der gerichtlich angeordneten Tatrekonstruktion angegeben hatte.

Den Expertisen zufolge wurde der Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Der Beamte dürfte sich vor der Schussabgabe auch nicht hingekniet haben, wie er behauptet hatte. Vielmehr nehmen es die Gutachten als erwiesen an, dass der Polizist im Stehen dem 14-Jährigen in den Rücken schoss.

Mit den Erkenntnissen der Sachverständigen könnte es dem Polizeibeamten schwer fallen, die von ihm behauptete Notwehrsituation aufrechtzuerhalten. Der Polizist hatte zuletzt bei der gerichtlich angeordneten Tatrekonstruktion angegeben, der 14-Jährige und sein mittlerweile 17 Jahre alter mutmaßlicher Komplize wären im Begriff gewesen, mit einer Gartenharke bzw. einem Schraubenzieher auf ihn und seine Kollegin loszugehen. Zur Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs hätten er und seine Kollegin, die wegen Einbruchsverdachts zum Supermarkt beordert worden waren, von den Dienstwaffen Gebrauch gemacht.

Dabei will sich der Beamte hingekniet und auf den ihn zukommenden 14-Jährigen gezielt haben. Unmittelbar vor der Schussabgabe habe er allerdings ein Geräusch gehört, sich kurz zur Seite gedreht, und als er sich wieder in Richtung des Burschen umwandte, sei der Schuss gebrochen, so die Verantwortung des Polizisten. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er erkannt, dass der Jugendliche ihm mittlerweile den Rücken zugekehrt habe.

Es ist nun Aufgabe der Anklagebehörde zu beurteilen, ob für den Polizisten eine Gefahr für Leib und Leben gegeben war, als dieser sich mit gezückter Pistole in rund zwei Meter Entfernung einem mutmaßlichen Einbrecher gegenübersah und abdrückte. Sollte ihm die Staatsanwaltschaft Korneuburg keine Notwehrsituation zubilligen, könnte im Fall einer Anklageerhebung mehr als der bisher von den Ermittlungen umfasste Verdacht auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen herauskommen.

Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre im Fall einer Anklageerhebung auch ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichen Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) vorstellbar.

Von den Sachverständigen bestätigt wurde demgegenüber die Darstellung der Polizistin, die auf den 17-Jährigen gefeuert hatte und diesem mit einem Projektil beide Oberschenkel durchschoss. Zwischen ihren Angaben und den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Gutachter soll es nach Informationen der APA keine Widersprüche geben.

Die Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill, forderte am Mittwoch die Freilassung des 17-Jährigen, der seit dem Vorfall in U-Haft sitzt und demnächst wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls angeklagt werden dürfte.

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