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GKK-Streit mit Skilehrern eskaliert

©L. Berchtold
Bregenz - Die Fronten sind verhärtet, doch die Skischulen nehmen einen neuen Anlauf: Müssen unsere Skilehrer die Selbstständigkeit aufgeben?
Land auf Seite der Skilehrer

Die schon länger schwelende Auseinandersetzung zwischen Gebietskrankenkasse und den 2400 Vorarlberger Schilehrern spitzt sich zu. Die Skikurse gehen ab Weihnachten in die Hochsaison, „und für viele Skischulen ist noch überhaupt nicht klar, wie wir mit diesen Forderungen der GKK über die Saison kommen sollen. Es herrscht Chaos“, sagt Stefan Schneider, jahrelanger Skischulchef der Arlberggemeinde Lech und stv. Obmann des Vorarlberger Skilehrerverbandes. Skilehrer sähen sich zunächst mit bis zu 25 % Mindereinnahmen konfrontiert „und wir verlieren jede Flexibilität“, so Schneider. Der Verband kämpft gemeinsam mit dem Bludenzer Rechtsanwalt Dr. Adi Concin eigentlich nur für eines: „Dass alles so bleibt, wie es in Vorarlberg immer war“, sagt Stefan Schneider. Rückendeckung erhält er dabei unter anderem vom Landeshauptmann (siehe nebenstehendes Interview).

GKK: „Da ist kein Spielraum“

In VN-Gesprächen beruft sich VGKK-Direktor Christoph Metzler auf Rechtsmeinungen aus der Wiener Aufsichtsbehörde. „Und unsere Aufsichtsbehörde sagt dezidiert, dass wir keinen Spielraum haben. Ich werde doch wegen der Skilehrer keinen Amtsmissbrauch begehen! Unsere Rechtsauffassung ist glasklar: Skilehrer sind grundsätzlich Dienstnehmer“, steht für Metzler fest. Die Stimmung ist gereizt, das spürt man in jedem Satz. Schon zwei Jahre schwelt der Konflikt, jetzt, da die GKK auf die Umstellung pocht, stehen alle Zeichen auf Eskalation. „Geredet wurde schon so lang. Das soll nun über den Rechtsweg geklärt werden. Ich bin ja auch nicht beleidigt, wenn hinterher rauskommt, dass wir nicht Recht hatten“, sagt Metzler. Den Klagsweg aber wollen die Skilehrer nur zögerlich beschreiten, hofften zunächst auf eine Vorarlberger Lösung.

Aufsicht zentralisiert

„Ohne dass sich die gesetzlichen Voraussetzungen verschärft hätten, werden hier Dinge geändert“, ärgert sich Skilehrer-Anwalt Concin. Metzler wehrt sich: „Wenn ich gegen Vorgaben der Aufsichtsbehörde verstoße, bekommen wir Probleme mit der Amtshaftung.“ Um dann darauf zu verweisen, dass „die VKGG im Sinn des Beitragsrechtes halt eine Bundesbehörde ist.“ Vor Kurzem wurde ja, wie in den VN berichtet, die Aufsicht über die Vorarlberger Gebietskrankenkasse zentralisiert. Der Bund übernahm damit die alleinige Aufsicht über die Kassen. Hat es damit etwas zu tun, dass nun die Vorarlberger Skilehrer-Lösung gekippt werden soll? „Diese Aufforderung und diese Erkenntnis beruhen auf früheren Entscheidungen, die Zentralisierung kam später“, sagt Metzler. Jedoch sei es richtig, dass der Aufsichtskommissär des Ministeriums in der letzten Sitzung klargemacht habe, dass es hier keinen Spielraum für die Vorarlberger Kasse gibt. Die Finanzbehörden erkennen die Skilehrer – anders als die Sozialversicherung – übrigens als Selbstständige an.

Skilehrer: „Alle profitierten“

Die Vorarlberger Skischulen möchten das seit Jahrzehnten bestehende Modell beibehalten, so dass Skilehrer selbstständig arbeiten können. Schneider: „75 Jahre waren wir Skilehrer freie Unternehmer – und alle, Hotels, Seilbahnbetriebe und die ganze Region haben davon profitiert. Die Skischulen würden jede Flexibilität verlieren – es muss nur einmal regnen. Was tun wir dann mit festangestellten Skilehrern?“ Zwischenzeitlich werden ohnehin bereits rund 60 % der 2400 Vorarlberger Skilehrer bei der GKK angemeldet – das sind Praktikanten, die lediglich die erste Teilprüfung der Skilehrerausbildung absolviert haben. Die höchstausgebildeten Diplom- und Landesskilehrer jedoch sind – so das sogenannte Zürser, bzw. Lecher Modell – als Kommanditisten (und sei es nur mit 50 Euro) gesellschaftsrechtlich beteiligt. „So haben die Skilehrer dann eine Gewinn-, aber auch eine echte Verlustbeteiligung – dazu kommt das Widerspruchsrecht, das bei Anschaffungen, Gruppeneinteilungen oder der Preisbildung ausgeübt werden kann“, erklären Schneider und Concin. Die VGKK dagegen beruft sich auf die „glasklare“ Stellungnahme aus Wien: „Die VGKK hat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu vollziehen. Jedes andere Handeln wäre unvertretbar.“

 

Gibt es doch noch Hoffnung für Skilehrer?

Die Vorarlberger Skischulen wollen nun in einem weiteren Anlauf durch einen Feststellungsantrag, der am Montag bei der GKK eingebracht wird, das Ruder doch noch herumreisen. Prototypisch wird die Zürser Skischule zur Prüfung bei der GKK eingereicht. Der Sozialversicherer hat sich bereit erklärt, die Dienstverhältnisse einzelner Skilehrer der Skischule Zürs zu prüfen. Die Zürser Skischule ist – wie mittlerweile viele Skischulen – gesellschaftsrechtlich als Kommanditgesellschaft (KG) geführt, die Diplom- und Landesskilehrer sind Kommanditisten, also Gesellschafter. Viel Hoffnung will man bei der GKK den Skilehrern aber nicht machen: „Wir sind eine Behörde, wir müssen uns ans Gesetz halten.“ Sonst bliebe den Skilehrern nur noch der Lauf durch die Instanzen: 1. Berufungsinstanz ist der Landeshauptmann (pro Skilehrer), 2. das Sozialministerium (contra Skilehrer), als 3. Instanz der Verfassungsgerichtshof (Ausgang offen).

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