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Nach Sturz von Sessel querschnitt-gelähmt: Prozess in Salzburg vertagt

Salzburg - Ein tragisches Ende und ein gerichtliches Nachspiel hat am Montag in Salzburg eine Zusammenkunft unter Freunden in einem Pongauer Bauernhof genommen.
Der betrunkene Landwirt (62) soll einem Bekannten ohne Vorwarnung so einen heftigen Stoß gegen die Brust versetzt haben, dass dieser mit dem Sessel umkippte, mit dem Hals gegen eine Holztruhe prallte und danach querschnittsgelähmt wurde. Der angeklagte Frühpensionist beteuerte seine Unschuld. Zeugen belasteten ihn allerdings schwer.

Die Freundin des mittlerweile verstorbenen Opfers schilderte Einzelrichterin Verena Wegleiter, was sie am 26. April 2008 in der Küche des Anwesens beobachtet und gehört hat: “Franz, trink ein bisserl weniger und kümmere dich mehr um deine Tochter”, habe ihr Lebensgefährte zu dem Landwirt gesagt. Der sei plötzlich aufgestanden und habe ihrem Freund mit der rechten Hand so einen Stoß verpasst, dass er rücklings nach hinten geflogen sei. Ob er auf die Truhe fiel, das habe sie nicht gesehen.

“Schatzi, bitte hilf mir, ich spüre meine Füße nicht mehr, rief er zu mir”, erzählte die 53-jährige Landwirtin mit Tränen in den Augen. “Es war der schrecklichste Tag in meinem Leben. Ich habe ihn sieben Monate 24 Stunden lang gepflegt und wie ein Baby ernährt.” An seiner Bewegungslosigkeit habe er seelisch sehr gelitten, so die Zeugin. Laut Staatsanwältin Katharina Dirisamer erlitt der Mann eine Halsmark-Prellung, die eine Querschnittlähmung zur Folge hatte.

Der wegen vorsätzlich schwerer Körperverletzung Angeklagte, der zur Tatzeit 3,2 Promille Alkohol im Blut hatte, wies jede Schuld von sich. “Ich habe ihm nichts getan, ich habe keinen Grund dazu gehabt.” Sein Freund, der zwei Jahre lang bei ihm wohnte, sei selbst vom Sessel gefallen, beim Aufstehen “ist er mit dem Fuß eingehackelt und dann mit dem Sessel zur Seite gefallen”. Doch nicht nur der Gestürzte, sondern auch dessen Lebensgefährtin und ein weiterer Zeuge sprachen von einem gezielten Stoß.

Der Verteidiger des Pensionisten beharrte auf einen Lokalaugenschein, denn die Lage des Gestürzten am Boden stimme nicht mit der angegebenen Stoßrichtung überein. Die Richterin vertagte schließlich die Verhandlung auf 24. Februar zur Durchführung einer Tatrekonstruktion. Es werden auch noch weitere Zeugen vernommen.

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