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Neunjährige sollen künftig nach Radfahrprüfung alleine radeln dürfen

Bisherige Regelung sah Vollendung des zehnten Lebensjahres vor.
Bisherige Regelung sah Vollendung des zehnten Lebensjahres vor. ©Symbolbild/Pixabay
Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) will das Alter, mit dem Kinder alleine Radfahren dürfen, auf neun Jahre senken.

Bisher war es so, dass Kinder nach Absolvierung der freiwilligen Radfahrprüfung erst mit zehn Jahren ohne Aufsicht fahren durften. Dies soll künftig schon mit neun Jahren, sofern die Kinder die vierte Klasse Volksschule besuchen, erlaubt werden.

Vorgesehen ist dies in einem Ministerialentwurf zur 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zuerst hatte der “Kurier” (Dienstagsausgabe) über die Novelle berichtet. Mit dem Entwurf, der bis 18. September in Begutachtung ist, sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Pilotversuch “Rechtsabbiegen bei Rot” geschaffen werden. Dies soll ab 1. Jänner 2019 auf drei Linzer Kreuzungen erlaubt sein. Bei der Pressekonferenz zum Pilotversuch im August hatte Hofer noch betont, dass diese neue Regelung nicht für Lkw und Busse gelten soll. Wie sein Entwurf nun darlegt, gilt dieses Verbot jedoch nur für Lkw und Busse mit mehr als 7,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht. Kraftfahrzeuge unter dieser Grenze sind vom Verbot ausgenommen.

Neues Modell für Radfahrüberfahrten

Der Entwurf sieht auch vor, dass das Ende eines Radfahrstreifens künftig nicht mehr gesondert durch die Markierung “Ende” gekennzeichnet werden muss. Vielmehr soll das Reißverschlusssystem explizit angeordnet werden, sodass sich die Radfahrer gleichberechtigt in den Fließverkehr einordnen können. Weiters soll ein neues Modell für Radfahrüberfahrten geschaffen werden.

Skateboards oder Scooter: Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Geändert werden mit der Novelle auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwendung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug, etwa Skateboards oder Scooter. In Schrittgeschwindigkeit sollen diese künftig auf Gehsteigen oder Gehwegen benützt werden dürfen. Kinder unter zwölf Jahren müssen von einer Person über 16 Jahren beaufsichtigt werden – aber nur, wenn sie keinen Radfahrausweis haben. Für Kinder über acht Jahren entfällt die Beaufsichtigungspflicht – sofern die spielzeugähnlichen Geräte “ausschließlich durch Muskelkraft” betrieben werden.

Ohne Radfahrprüfung dürfen Kinder erst ab zwölf Jahren Fahrräder ohne Begleitperson lenken. Bis zum zwölften Lebensjahr besteht die Radhelmpflicht.

(APA/Red.)

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