AA

Neujahrskonzert 2015 in Wien wird von Zubin Mehta dirigiert

Zubin Mehta dirigiert 2015 das Neujahrskonzert in Wien.
Zubin Mehta dirigiert 2015 das Neujahrskonzert in Wien. ©APA/ EPA
2015 wird Zubin Mehta (77) das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker dirigieren. Nicht zum ersten Mal, denn er stand bereits 1990, 1995, 1998 und 2007 am Pult und gehört somit nach Willi Boskovsky, Clemens Krauss und Lorin Maazel zu jenen Konzertmeistern, die das Konzert am häufigsten dirigierten.

Das Orchester würdige mit der neuerlichen Einladung “nicht nur einen führenden Dirigenten unserer Zeit, sondern auch den großen Humanisten Zubin Mehta”, heißt es in der Ankündigung der Philharmoniker gegenüber der APA. Die mittlerweile 52-jährige Zusammenarbeit mit dem indischen Dirigenten sei längst zu einer “Liebesbeziehung” geworden, betonen sie.

Über den Dirigenten Zubin Mehta

Mehta, 1936 in Bombay (Indien) geboren, studierte in Wien, wo er von 1954 bis 1957 beim “Dirigentenmacher” Hans Swarowsky an der damaligen Musikakademie gelernt hat. Unmittelbar nach seinem USA-Debüt 1960 wurde er Dirigent des Los Angeles Philharmonic Orchestra, das er 1962 26-jährig übernahm und aus der Zweitklassigkeit zu Weltruhm führte. Das war selbst für die New Yorker Philharmoniker beeindruckend genug, um Mehta die Stelle des Musikdirektors anzubieten, die er 1978 von Pierre Boulez übernahm und bis 1991 erfüllte – länger als alle seine Vorgänger im 20. Jahrhundert. Von 1998 bis 2006 war Mehta Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper.

Der Ausnahmedirigent, der sich auch der Nachwuchsförderung in Indien verschrieben hat, ist Musikdirektor auf Lebenszeit beim Israel Philharmonic Orchestra und Ehrendirigent einer Vielzahl weiterer Orchester. Neben zahlreichen Auszeichnungen wurde er 2011 auch mit einem Stern auf dem Walk of Fame in Hollywood geehrt. In Österreich erhielt er 2012 das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Neujahrskonzert 2015 in Wien wird von Zubin Mehta dirigiert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen