Berufsrettung und Polizei bestätigten einen diesbezüglichen Bericht der “Kronen Zeitung” vom Freitag. Der kleine Bub war gesund und unverletzt, er wurde in ein Krankenhaus gebracht, sagte Rettungssprecher Ronald Packert. Von der Mutter fehlte Freitagvormittag noch jede Spur.
Frau mit Hund fand Baby in Gebüsch
Eine Passantin habe gegen 12.45 Uhr die Einsatzkräfte alarmiert, sagte Polizeisprecherin Barbara Riehs. Die Frau war mit ihrem Hund unterwegs und fand das Baby in dem abgenommenen Kinderwagenaufsatz schlafend an der Kreuzung Wientalstraße/Lilienberggasse neben einem Gebüsch in der Wiese.
Das Kind sei gut sichtbar in der Nähe einer Bushaltestelle abgelegt worden, so Riehs. Einen Zettel oder sonstige Hinweise gab es jedoch nicht. Der Säugling trug ein blaues Oberteil, eine Windel und weiße Socken. Eingewickelt war er nach Angaben der Polizei in eine Babydecke mit “Winnie Puuh”-Motiv.
Bub war wenige Stunden alt
Das Neugeborene war offenbar nur wenige Stunden alt. Die Nabelschnur war frisch, aber sauber abgetrennt worden. Der Bub war angezogen und in Decken gehüllt. Die Rettung brachte das Kind in das Wilhelminenspital.
Es gibt derzeit keine Hinweise auf die Mutter des Kindes. Das Landeskriminalamt hat die Amtshandlung übernommen und ersucht um Hinweise an jede Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Außenstelle Süd unter der Telefonnummer: 0131310/57800.
Das Jugendamt wurde bereits eingeschaltet, sagte Behördensprecherin Herta Staffa. Das Baby befinde sich noch im Krankenhaus, sei jedoch in einem sehr guten körperlichen Zustand. Nun würde man die kommenden Tage abwarten, ob sich ein Elternteil meldet und das Kind zu sich nehmen will. Erst danach werde nach möglichen Adoptivwerbern gesucht.
Wilhelminenspital bietet Babyklappe
Der kleine Bub wäre jedenfalls in der Babyklappe des Wilhelminenspitals besser aufgehoben gewesen, wies Staffa auf die anonyme Abgabemöglichkeit von Neugeborenen hin.
Ein Findelkind auf offener Straße habe es in den vergangenen Jahren in Wien nicht gegeben. Im Vorjahr wurde jedoch ein Neugeborenes in der Babyklappe abgelegt, sagte Staffa. In den Jahren 2012 und 2011 waren es jeweils zwei, von denen je eines wieder von den Familien abgeholt wurde.
Die Rechtslage in Österreich
Wer sein Kind in der Babyklappe abgibt, macht sich nicht strafbar. Das Weglegen eines Neugeborenen im öffentlichen Raum kann dagegen das Leben des Kindes gefährden und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Polizei musste daher nach dem Aussetzungs-Paragrafen 82 im Strafgesetzbuch (StGB) Anzeige erstatten und Ermittlungen aufnehmen, erläuterte Riehs. Die Behörden hoffen aber, dass sich die Mutter selbst meldet.
(apa/red)