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Neues Waffengesetz: Generelles Verbot für Asylwerber

Das Waffenverbot wurde heute im Ministerrat beschlossen.
Das Waffenverbot wurde heute im Ministerrat beschlossen. ©APA/Herbert Pfarrhofer
Am Mittwoch wurde über das neue Waffengesetz im Ministerrat entschieden. Es gibt einige Änderungen. Bei dem Gesetz handelt es sich im Grund um die Umsetzung einer EU-Richtlinie

Es beinhaltet sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen. Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einer “Mischung” zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechte. “Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt.” Das Gesetz enthält u.a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber.

Generelles Waffenverbot für Asylwerber

Justizwachebeamten und Militärpolizisten wird wie “normalen” Polizisten ermöglicht, Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Faustfeuerwaffe zur Ausübung der Jagd. Dies soll den Weidmännern eine sichere und effektive Nachsuche ermöglichen. Ab 1. Jänner 2019 dürfen sie der Jagd mit einem Schallmodulator (“Schalldämpfer”) nachgehen, um Gehörschäden hintanzuhalten, wobei der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt.

Sportschützen können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen – innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Magazine mit großer Kapazität – maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber für alle gesichert.

(APA/Red)

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