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Neues Verwaltungsstrafrecht: Haben Schwarzfahrer künftig einen Freibrief?

Die Wiener Linien befürchten durch die Reform einen Freibrief für Schwarzfahrer.
Die Wiener Linien befürchten durch die Reform einen Freibrief für Schwarzfahrer. ©Johannes Zinner/Wiener Linien
Am Mittwoch wurde im Nationalrat die Reform des Verwaltungsstrafrechts beschlossen. Künftig soll erst bei einem wiederholten Delikt gestraft werden. Die Wiener Linien befürchten nun, dass sich darauf auch Schwarzfahrer berufen werden.
Was dürfen Kontrollore?

Wird die Reform des Verwaltungsstrafrechts zum Freibrief für Schwarzfahrer in Wien? Über 122.000 Personen ohne Fahrschein wurden im Jahr 2017 von den Wiener Linien erwischt. Das Fahren ohne Ticket stellt einen Verwaltungsdelikt dar, die Schuld wurde bislang erst dann getilgt, wenn die Geldstrafe innerhalb von drei Tagen bezahlt wurde.

Wiener Linien befürchten Freibrief für Schwarzfahrer

Durch die Reform des Verwaltungsstrafrechts hat man für die Bezahlung der Strafe nun zwei Wochen Zeit. In diesem Zeitraum liegt offiziell kein Delikt vor und die Polizei soll angeblich nicht mehr zur Identitätsfeststellung zu Hilfe gerufen werden können.

Die Wiener Linien befürchten, dass Schwarzfahrer, die sich weigern ihren Ausweis herzuzeigen, nun ungeschoren davonkommen könnten. Auch Juristen sehen im Gesetzes-Entwurf einen “Quasi-Freibrief” zum Schwarzfahren, da beim Ertappen ja kein Straftatbestand vorliegt und somit weder Polizei noch Kontrollore die Befugnis dazu haben, die Identität der Person festzustellen.

Identitätsfeststellung wird durch Novelle erleichtert

Im ÖVP-Parlamentsklub versteht man die Aufregung nicht, denn die Identitätsfeststellung solle durch die Novelle sogar erleichtert werden. Künftig können auch Kontrollore den Ausweis eines Schwarzfahrers auch ohne Polizei verlangen. Im Bedarfsfall können auch Polzeibeamte nach wie vor zu Hilfe gerufen werden.

(Red)

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