Für Ruck ist das geplante Verbot von kurzfristigen Vermietungen von Wohnungen zu Beherbergungszwecken ein wichtiger Schritt. Das werde dazu beitragen, dass für Vermietungsplattformen wie Airbnb die selben Regeln gelten wie für alle anderen Tourismusbetriebe, so Ruck in einer Aussendung.
Vermietung von gewerblichen Wohnungen verboten
Der am Freitag vorgestellten Novelle zufolge wird es in Wohnzonen in Wien nicht mehr erlaubt sein, gewerblich Wohnungen über solche Vermittlungsplattformen zu vermieten. Eine Gewerblichkeit liegt etwa dann vor, wenn mehrere Bleiben angeboten werden. Einzelwohnungen dürfen von ihren Eigentümern aber nach wie vor entsprechend angeboten werden, wird versichert.
Vermietungsplattformen wie Airbnb auch wird immer wieder vorgeworfen, vor allem in großen Städten die Wohnungssituation zu verschärfen.
(APA/red)