Am Dienstag ist das neue Islamgesetz in Kraft getreten. Umstritten waren bis zuletzt die neuen Vorschriften für Muslime in Österreich, die das Parlament Ende Februar beschlossen hatte.
Für aus dem Ausland finanzierte Geistliche gilt ab nun die Übergangsfrist von einem Jahr, ab dann darf die Finanzierung nur noch aus dem Inland erfolgen.
Islamgesetz stellt neue Rechtsgrundlage dar
Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzt rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt aus dem Jahr 1912. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) hatte zwar massive Kritik am neuen Regelwerk geübt, letztendlich aber doch zugestimmt.
Regelung von rechtlichem Status der Organisationen
Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.
(APA/Red.)