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Neuer Corona-Hilfsfonds für Vereine mit 700 Mio. Euro geplant

700 Millionen Euro sind für Vereine vorgesehen.
700 Millionen Euro sind für Vereine vorgesehen. ©APA/HANS PUNZ
Am Mittwoch wurde ein weiterer Corona-Hilfsfonds angekündigt. Vereine sollen mit 700 Millionen Euro unterstützt werden.

Die Regierung hat einen weiteren Corona-Hilfsfonds angekündigt. Laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sind 700 Mio. Euro für Vereine vorgesehen. Die Unzufriedenheit vieler, gerade kleiner Unternehmer mit der langsamen Auszahlung der Gelder führt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf "Kinderkrankheiten" zurück, die man behebe: "Es gibt keine Blaupause, wie man Hilfen schnell abwickelt."

Unterstützungsfonds für Vereine kam mit Verspätung

Einen Unterstützungsfonds für Vereine hatte die Regierung schon vor über einem Monat angekündigt. "Wir sind eine Spur später dran, als sich viele gewünscht hätten", räumte Kogler bei der Präsentation am Mittwoch ein. Der Vorteil sei, dass die etwa für Kultur- und Sportinitiativen entstandenen Schäden aus der Coronakrise bereits gut abgeschätzt werden könnten. Für die kommenden zwei Quartale werde es nun Unterstützungszahlungen aus dem 700 Mio. Euro-Fonds geben. Profitieren sollen auch etwa Feuerwehren und andere nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtungen.

Kritik an Hilfsmaßnahmen wird lauter

Die Kritik an den Hilfsmaßnahmen der Regierung wird allerdings lauter. Laut einer Umfrage der Universität Wien bewertet die Hälfte der Kleinstunternehmen die Finanzhilfen bisher mit "Nicht Genügend". Wie Paul Pichler vom Institut für Volkswirtschaftslehre in der "ZiB 2" des ORF am Dienstagabend sagte, stößt insbesondere die langsame Auszahlung der Mittel auf Kritik.

Darauf angesprochen sprach Blümel von "Kinderkrankheiten, die man laufend behebt". 20 Mrd. Euro an Hilfen seien bereits "rechtsverbindlich zugesagt". "Trotzdem sehen wir, dass es in manchen Bereichen nicht so schnell geht, wie wir es gerne gehabt hätten." Daher habe man Personal der Bundesbuchhaltungsagentur dem AMS zur Verfügung gestellt und handle den Härtefallfonds flexibler. Manche Verzögerung liege aber auch an Vorgaben aus Brüssel.

Hilfspaket für Gemeinden geplant

Ein weiteres Hilfspaket soll es für Gemeinden geben, um deren Investitionen in die regionale Wertschöpfung zu stützen, wie Blümel sagte. Auch Kogler betonte, man wolle nicht riskieren, dass der Kindergartenausbau durch Geldmangel ins Stocken gerate. Nicht angedacht wird offenbar ein gesondertes Hilfspaket für niedergelassene Ärzte. Diese könnten sich laut Blümel etwa um Unterstützung aus dem Fixkostenausgleich bemühen.

Zurückgewiesen wurde von Blümel der Vorwurf, dass das Gastwirtepaket der Regierung wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke vor allem den Größeren nutze. Er betonte, dass auch kleine Unternehmen durch die günstigere Pauschalierungsmöglichkeit profitieren würden.

Details für neuen Hilfsfonds sind noch offen

Die Details des 700 Mio.-Unterstützungsfonds für Vereine sind noch offen. Laut Kogler ist etwa noch nicht klar, ob es Obergrenzen geben wird. Hier werde es noch Gespräche geben - sowohl mit dem Koalitionspartner als auch mit Betroffenen. Dass die Vorgaben der Regierung für die Coronahilfen zu komplex wären, glaubt Kogler nicht. Schließlich sei Österreich ein Rechtsstaat und die Regierung könne nicht einfach "nach Gutdünken entscheiden und mit der Kassa durchs Land fahren". Wenn es Adaptierungsbedarf gebe, werde man aber nachjustieren.

NPO-Fonds potenziell fast für alle: Anträge bis Ende 2020 möglich

Ein Gesetzesentwurf zum angekündigten Fonds wurde von der Regierung noch am Mittwoch eingebracht. Angesiedelt wird der vom Finanzminister mit 700 Millionen zu dotierende Topf im Vizekanzleramt, abgewickelt wird über die AWS. Profitieren können Organisationen aus sämtlichen gemeinnützigen Bereichen von Sport bis Kultur.

Explizit im Gesetzesentwurf ausgenommen sind Organisationen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen und für die eine Gebietskörperschaft Finanzierungspflichten hat. Auch politische Parteien können nicht profitieren. Leisten sollen die Organisationen Dienste für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.

Die Richtlinien zu den Förderungen hat auch bezüglich der jeweiligen Höhe des Zuschusses das (für Sport und Kultur zuständige) Vizekanzleramt in Absprache mit dem Tourismusministerium zu erstellen. Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung aus dem NPO-Fonds ist, dass sich aus der rechtlichen Grundlage der Organisation ergibt, dass sie gemeinnützig ist. Dafür kommen etwa die Spendenbegünstigung, eine bereits erfolgte Prüfung durch Abgabenbehörden oder Sozialversicherungsträger, ein Spendengütesiegel oder eine Bestätigung eines Dachverbandes oder eines Wirtschaftsprüfers in Frage.

Anträge auf Förderung sind bis spätestens 31. Dezember zu stellen.

(APA/Red)

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