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Neue Wiener Bauordnung bringt zahlreiche Lockerungen mit sich

Mit der "Bauordnung Neu" kommen zahlreiche Lockerungen.
Mit der "Bauordnung Neu" kommen zahlreiche Lockerungen. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Sujet)
Die neue Wiener Bauordnung bringt zahlreiche Änderungen für Mieter, Hauseigentümer und Bauträger mit sich. Werden einerseits die Bestimmungen bei Errichtung von Balkonen und Dachausbauten erleichtert, wird auch die Verpflichtung, für jede Wohnung einen Kfz-Stellplatz zu bauen, deutlich gelockert.

Außerdem müssen neue Bürobauten von nun an eine Solaranlage bekommen und dank diverser Maßnahmen soll die Grundstückspekulation zukünftig erschwert werden. Ziel der Novelle, die 2014 in Kraft treten wird, sei es, kostengünstiges Bauen und Wohnen zu erhalten und gleichzeitig den verfügbaren Wohnraum, die Lebensqualität sowie Öko-Standards zu erhöhen, sagte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig von der SPÖ.

“Bauordnung Neu” lockert Richtlinien

Gelockert werden unter anderem die Richtlinien für Balkonbauten oder -nachrüstungen. Sie dürfen künftig auch über Gehsteigen hängen und damit in höherem Ausmaß an Außenfassaden angebracht werden. Das Stadtbild und die Sicherheit dürfen aber nicht beeinträchtigt werden. Das gilt auch für Dachgeschoßausbauten, für die ebenfalls Erleichterungen geschaffen werden. Anstelle eines Kfz-Stellplatzes pro Wohnung muss nur noch ein Parkplatz pro 100 Quadratmeter Netto-Wohnfläche garantiert werden, wodurch Wohnungen in Zukunft günstiger werden sollen.

Alternative Energie für Bürogebäude

Durch die Novelle soll sich Wien auch mehr zur Öko-City entwickeln. Für neue Bürogebäude gilt künftig nämlich eine Solarverpflichtung, die Photovoltaikanlagen müssen rund 1.000 Kilowattstunden pro 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche erzeugen. Mittelfristig kann man sich vorstellen, das Modell auch auf den Wohnbau auszudehnen.

Neue Bauordnung soll Spekulationen erschweren

Spekulanten will man indes das Leben schwerer machen. Helfen soll eine auf fünf bis zehn Jahre befristete Baulandwidmung. Das heißt: Realisiert der Eigentümer sein Projekt nicht in absehbarer Zeit, wird ihm die Widmung und damit die Baumöglichkeit wieder entzogen. Die Verschärfung der sogenannten Abbruchreife soll ebenfalls präventiv gegen Wohnungsspekulation wirken.

(APA/Red)

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