AA

Neue Richtlinien für Bildungszuschuss

Seit September 2004 gibt es anstelle der früheren Arbeitnehmerförderung den Bildungszuschuss. Die Richtlinien wurden nun überarbeitet und nochmals ausgeweitet.

Ein erweiterter Förderkreis und mehr Geld – das sind die Vorteile dieses vom Land Vorarlberg in Zusammenarbeit mit Arbeiter- und Wirtschaftskammer sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erarbeiteten Konzeptes. Die Richtlinien wurden nun überarbeitet und nochmals ausgeweitet, gibt Landeshauptmann Herbert Sausgruber bekannt.

Bisher wurde der Bildungszuschuss schon 767 mal genehmigt, die Fördersumme beträgt knapp 800.000 Euro. Die Entwicklung der vergangenen sechs Jahre zeigt eine deutliche Steigerung der genehmigten Förderfälle mit Einführung des Bildungszuschusses. “Sowohl die Zahl der genehmigten Förderfälle als auch die zugesagten Fördermittel haben sich mehr als verdreifacht”, informiert Landeshauptmann Sausgruber. Die bildungspolitische Zielsetzung, möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang zu Bildungsmaßnahmen besser zu ermöglichen, wurde erreicht. Sausgruber: “Damit konnte ein wesentlicher Impuls zu einer positiven Veränderung des Weiterbildungsverhaltens der Vorarlberger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt werden. Diesen Erfolg gilt es fortzusetzen.”

Neue Regelungen

Die neuen Regelungen bedeuten eine Fortsetzung dieses eingeschlagenen Kurses:

  • Künftig können auch Bedienstete von Gebietskörperschaften und Interessenvertretungen um eine Förderung ansuchen.
  • Die Einkommens-Obergrenze für Förderungswerber wird von 1.750 Euro Monatsnettoeinkommen (ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen) zuzüglich eines Freibetrags von 275 Euro pro Unterhaltsberechtigten auf 2.000 Euro bzw. 280 Euro angehoben.
  • Die Mindeststundenzahl förderbarer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird von 100 auf 80 Stunden gesenkt.
  • In den Richtlinien der ersten Tranche waren selbständig Erwerbstätige von einer Förderung im Rahmen des Bildungszuschusses ausgeschlossen. Nun können auch Unternehmer – unter Einhaltung der Einkommensgrenzen sowie der für die Qualifikation vorgesehenen Mindeststundenanzahl – um eine Bildungsprämie ansuchen.
  • Die Voraussetzung einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Förderung wird auf ein Jahr reduziert.

Organisation

Die Abwicklung des Bildungszuschusses erfolgt über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Förderungsanträge einzubringen sind. Die Entscheidung über die Förderungsanträge werden in einer Förderkommission unter Vorsitz des Landes Vorarlberg getroffen. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch das Land Vorarlberg, die restlichen 50 Prozent teilen sich Arbeiterkammer Vorarlberg, Wirtschaftskammer Vorarlberg und der Bund zu gleichen Teilen.

Informationen über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten gibt es im Internet auf www.bildungszuschuss.at. Dort sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich. Weiters wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet: 05522/306-1616. Informationsmaterial kann auch per E-Mail angefordert werden: info@bildungszuschuss.at.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Neue Richtlinien für Bildungszuschuss
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen