Neue Richtlinien für Bildungszuschuss
Ziel ist es, den Zugang zu Bildungsmaßnahmen zu erleichtern.
Einkommenobergrenze angehoben
Künftig können auch Bedienstete von Gebietskörperschaften und Interessenvertretungen um eine Förderung ansuchen. Die Einkommensobergrenze für Förderungswerber wurde angehoben, so der ORF.
Ein Jahr Berufstätigkeit genügt
Künftig müssen nicht mehr drei Jahre Berufstätigkeit vorgewiesen werden, es genügt schon ein Jahr. Neu ist, dass auch Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen den Bildungszuschuss beantragen können.
Anträge bei Arbeiterkammer
Die Abwicklung erfolgt über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der die Förderanträge auch einzubringen sind. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch das Land Vorarlberg, die restlichen 50 Prozent teilen sich Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Bund.