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Neue Richtlinien für Bildungszuschuss

Für den Bildungszuschuss des Landes gelten neue Richtlinien. Er steht nun einem größeren Kreis an Arbeitnehmern zu, zudem wurde die Fördersumme aufgestockt.

Ziel ist es, den Zugang zu Bildungsmaßnahmen zu erleichtern.

Einkommenobergrenze angehoben

Künftig können auch Bedienstete von Gebietskörperschaften und Interessenvertretungen um eine Förderung ansuchen. Die Einkommensobergrenze für Förderungswerber wurde angehoben, so der ORF.

Ein Jahr Berufstätigkeit genügt

Künftig müssen nicht mehr drei Jahre Berufstätigkeit vorgewiesen werden, es genügt schon ein Jahr. Neu ist, dass auch Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen den Bildungszuschuss beantragen können.

Anträge bei Arbeiterkammer

Die Abwicklung erfolgt über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der die Förderanträge auch einzubringen sind. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch das Land Vorarlberg, die restlichen 50 Prozent teilen sich Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Bund.

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