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Neue Mittelschule bringt neue Notenskala

Mit September dieses Jahres soll die schrittweise Umwandlung aller Hauptschulen in Neue Mittelschulen (NMS) beginnen. Die dort vermittelten Inhalte sollen zwar denen des Realgymnasiums entsprechen. Da die NMS aber vom Schulversuch zur Schulform wird, braucht diese einen eigenen Lehrplan. Wesentliches Merkmal: Es wird eine erweiterte Notenskala geben, wie Unterrichtsministerin Schmied erläuterte.

Laut Entwurf soll in der dritten und vierten Klasse NMS in Deutsch, Mathematik und lebenden Fremdsprachen (meist Englisch) zwischen “grundlegender” und “vertiefter Allgemeinbildung” unterschieden werden – also ob jemand in diesen Fächern die Basisbildung oder darüber hinausgehende, komplexere Sachverhalte beherrscht. Der Unterricht selbst soll dabei für alle gleich sein, im Rahmen von innerer Differenzierung Schüler aber nach Komplexität der Aufgaben unterschieden werden. Ob ein Schüler das “grundlegende” oder “vertiefte” Niveau erreicht, wird auch im Zeugnis ausgewiesen und entscheidet, ob er zum Übertritt in eine AHS oder berufsbildende höhere Schule (BHS) berechtigt ist.

Sieben Noten

Damit entsteht eine neue Beurteilungsskala mit sieben Noten: Bei der vertieften Bildung reicht sie de facto nur von “Sehr Gut” bis “Genügend”, denn ein “Nicht Genügend” in diesem Beurteilungsschema entspricht einem “Befriedigend” nach “grundlegender Allgemeinbildung”. Die Skala bei der “grundlegenden Allgemeinbildung” reicht also nur von “Befriedigend” bis “Nicht Genügend”. Denn ein “Sehr Gut” oder “Gut” in der “grundlegenden Bildung” ist gleichbedeutend mit einem “Befriedigend” oder “Genügend” in der “vertieften Allgemeinbildung”, hat aber den Vorteil, dass es zum Aufstieg in eine höhere Schule berechtigt.

Differenzierung als Motivation

Hintergrund der neuen Skala laut Schmied: “Für die Motivation der Jugendlichen ist die Differenzierung ganz entscheidend, weil es sonst viele ‘Nicht Genügend’ gibt, wenn Schüler die vertiefte nicht schaffen, aber die grundlegende sehr wohl”. Damit müssten sie die Berufsausbildung nicht mit einer negativen Note beginnen.

Damit ein Schüler zum Aufstieg in eine AHS oder BHS berechtigt ist, muss er in Deutsch, Mathe und lebender Fremdsprache nach der “vertieften Allgemeinbildung” beurteilt werden – ob mit “Sehr gut” oder “Genügend” ist – wie in der AHS-Unterstufe auch – für die Übertrittsberechtigung egal. Wird er in einem der drei Fächer nur nach der “grundlegende Allgemeinbildung” beurteilt, kann die Klassenkonferenz entscheiden, ob er dennoch die AHS/BHS-Reife erhalten soll.

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