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Neue E-Government-Anwendungen

Die Nutzung des Internet führt zu grundlegend neuen Möglichkeiten in den Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der Verwaltung.

Das Dienstleistungsangebot des Landes wird dabei laufend verbessert, informierte Landeshauptmann Herbert Sausgruber heute, Dienstag im Pressefoyer: “Die Fortschritte kommen dem Bürger, dem Wirtschaftsstandort Vorarlberg, aber auch der Verwaltung selbst zu Gute”. Derzeit werden 15 interaktive Web-Formulare angeboten, ab sofort kann die Gewerbeanmeldung online in ganz Vorarlberg durchgeführt werden.

Die Informationen, Daten und Fakten zu landesbezogenen Themen sind seit der Freischaltung des neuen Internetauftrittes www.vorarlberg.at im Juli 2002 ständig ausgebaut worden. Das Angebot konnte in den letzten eineinhalb Jahren verdoppelt werden. Im Juli 2002 wurden 5.000 neu gestaltete Seiten über www.vorarlberg.at der Öffentlichkeit präsentiert. Inzwischen werden über 10.000 Seiten zur Verfügung gestellt – Sausgruber: ” www.vorarlberg.at“.

Der Landes-Internetauftritt ist vollständig barrierefrei, das heißt behindertengerecht, zugänglich. Durchschnittlich 115.000 Zugriffe monatlich erfolgen auf die barrierefrei gestalteten Seiten der Landes-Homepage www.vorarlberg.at/wai.

Schon 15 interaktive Web-Formulare

Die Gewerbeanmeldung kann ab sofort online in ganz Vorarlberg durchgeführt werden. Derzeit werden bereits 15 interaktive Web-Formulare in einem einheitlichen Layout angeboten (zB Gewerbeanmeldung, Wunschkennzeichen, Publikationsförderungen für wissenschaftliche Arbeiten). Die Web-Formulare sind unter der Adresse www.vorarlberg.at/webformulare zu erreichen. “Die Web-Formulare können direkt via Internet an die Landesverwaltung geschickt werden und gelangen dort direkt in das elektronische Aktenverwaltungssystem (VOKIS), wo sie ebenfalls von den zuständigen Sachbearbeitern elektronisch bearbeitet werden”, informierte Uwe Leissing, E-Government-Koordinator im Amt der Landesregierung. Bis Mitte 2005 werden mindestens 100 Formulare als Web-Formulare umgesetzt sein.

E-Government biete viele Vorteile, betonte Landesamtsdirektor Johannes Müller, gleichzeitig dürfe dabei aber nicht einer Zwei-Klassen-Gesellschaft Vorschub geleistet werden: “Wer keinen Internet-Zugang hat soll nicht diskriminiert werden”. Der direkte Kontakt des Bürgers mit der Verwaltung werde auch weiterhin einen wichtigen Platz einnehmen.

Bürgerkarte, Handysignatur

Heinz Loibner, Geschäftsführer der Vorarlberger Telekommunikationsgesellschaft (VTG), gab einen Ausblick auf die nächsten Schritte: Mit dem E-Government-Gesetz, das seit 1. März 2004 in Kraft ist, ist nun auch die rechtliche Grundlage geschaffen worden, um via Bürgerkarte oder via Handysignatur auf den elektronischen Akt zuzugreifen oder Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand zu übermitteln. Die Grundvoraussetzung dafür sei gegeben, so Loibner: “80 Prozent der Bevölkerung sind Handy-Besitzer”.

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