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Neue BP-Wahl-Panne: Ermittlungen gegen Journalisten wegen Wahlkarten-Order

Sobotka sieht in neuen Befürchtungen "Nullum", wie er vor dem Ministerrat sagte
Sobotka sieht in neuen Befürchtungen "Nullum", wie er vor dem Ministerrat sagte ©APA/HELMUT FOHRINGER
Reaktion auf die neueste Panne rund um die BP-Wahl: Das Vorarlberger Landeskriminalamt ermittelt derzeit gegen jene Journalisten, die aus Recherchegründen versucht haben, Wahlkarten mit falscher Pass-Nummer zu beantragen.
Erneut Panne um Wahlkarten
Ermittlung gegen Journalisten
Panne um Antrag auch in Graz

Das bestätigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. In den Befürchtungen, durch die Angabe einer falschen Identität gebe es eine weitere Sicherheitslücke, sieht er ein “Nullum”, wie er sagte.

Wahlkartenbestellung mit falscher Pass-Nummer

Mehrere Journalisten hatten versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Pass-Nummer anzugeben. Abgeschickt worden sei der Antrag allerdings nicht, bestätigte auch das Innenministerium. Dennoch werde in solchen Fälle das Landeskriminalamt automatisch aktiv, hieß es weiter. Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.

Sobotka sieht keine Sicherheitslücke im Wahlkartensystem

Eine weitere Sicherheitslücke im Wahlkartensystem sieht Sobotka jedenfalls nicht. Gleich drei Sicherheitsstufen würden die Ausstellung auf eine falsche Person verhindern: So müsse die Wahlbehörde überprüfen, ob die Nummer mit dem Antragsteller ident sei. Auch die Zustellung per eingeschriebenem Brief sei eine weitere Sicherheitsschleife, erläuterte Sobotka. “Zu 100 Prozent können Sie Fehler nie ausschließen, das ist aber jetzt ein Nullum”, zeigte sich der Innenminister sicher, dass die aufgezeigte angebliche Lücke im Wahlkartensystem kein weiterer Anfechtungsgrund der Präsidentschaftswahl sein werde.

BMI betont Verantwortung der Gemeinden

Im Innenministerium hat man am Dienstag gegenüber der APA betont, zuständig für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahlkarten-Anträge sind die jeweiligen Gemeinden. Dass man beim Antrag eine falsche Passnummer angeben kann, bestätigte der zuständige Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl. Ausgestellt werden dürfte eine Karte in einem solchen Fall aber nicht.Die Gemeinden müssten diese Angaben prüfen – und zwar über die sogenannte “Zentralen Evidenz” auf elektronischem Weg. Bei unrichtigen Daten dürfe keine Wahlkarte ausgestellt werden. Auch sei in jenem Fall, in dem ein Journalist des Online-Protals nzz.at testweise mittels falscher Passnummer eine Wahlkarte bestellt hatte, seines Wissens nach keine ausgestellt worden, so Vogl. “Derzeit sind uns keine Fälle bekannt, wonach missbräuchlich eine Wahlkarte ausgestellt worden wäre.”

Bei korrekter Überprüfung keine fehlerhaften Wahlkarten

Sofern die jeweilige Gemeinde die Überprüfung korrekt durchführt, könne es also zu keiner fehlerhaften Ausstellung einer Wahlkarte kommen. Zudem seien die Gemeinden in einem Rundschreiben nochmals auf diese Verantwortung hingewiesen worden.

Es gebe aber Grenzen der Überprüfbarkeit, räumte der Sektionschef ein: Sollte etwa jemand die Passnummer sowie sonstige Daten eines Wahlberechtigten kennen, dann könnte er elektronisch oder schriftlich eine Wahlkarte bestellen. “Da gibt es keine Handhabe.” Allerdings bekomme man dann die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt, was eine weitere Hürde darstellt. Nur wenn man die Karte mittels elektronischer Signatur online bestellt, brauche man keinen weiteren Nachweis mehr und bekommt die Karte auf normalem Postweg zugesandt. “Der reibungslose Ablauf von Wahlen ist selbstverständlich auch vom korrekten Verhalten der Behörden sowie aller Bürger abhängig. Einer gewissen kriminellen Energie kann man allerdings nicht immer vorbeugen”, sagte Vogl.

Beschwerde wegen einer schräg gedruckten Wahlkarte in Wien

Auch berichtete Vogl von einer Beschwerde wegen einer schräg gedruckten Wahlkarte in Wien. Ein solcher Fehler ändere aber nichts an der Gültigkeit der Wahlkarte, betonte der Sektionschef.

Sollte jemand Hinweise auf nicht korrekte Vorgänge haben, kann man sich an das Innenministerium wenden: “Bei Bedenken im Zusammenhang mit Wahldokumenten steht jedem Bürger das BMI-Wahlservice zur Verfügung”, so Vogl (unter der Telefonnummer 0800 20 22 20). “Jeder Fall wird selbstverständlich sofort bearbeitet. Vor Selbsttests wird ausdrücklich abgeraten, auch weil diese strafrechtliche Konsequenzen haben können”, sagte der Sektionschef.

Laut Stadt Salzburg keine Wahlkarten bei falscher Passnummer

Die Stadt Salzburg hat am Dienstag in einer Aussendung klargestellt, dass Wahlkarten unter Angabe einer falschen Passnummer definitiv nicht ausgegeben werden. Medien hatten berichtet, dass man in Vorarlberg, Niederösterreich, Linz und der Stadt Salzburg mit gefälschten Passnummern eine Wahlkarte beantragen kann.”Dass eine Wahlkarte unter Zugrundelegung eines falsch ausgefüllten Antrages tatsächlich zugestellt wurde, kann ausgeschlossen werden” betonte Salzburgs Magistratsdirektor Martin Floss. “Hier wurde bedauerlicherweise ein falscher Eindruck erzeugt.”

Salzburg bietet Online-Bestellservice für Wahlkarten

Die Stadt Salzburg bietet ein Online-Bestellservice für Wahlkarten an. Dabei muss als eindeutige Identifikation die Passnummer des Antragstellers eingetragen werden. Da Passnummern als “security class 3”-Daten gelten, dürfen sie nicht durch die EDV alleine abgeglichen werden, so die Stadt. Deshalb werden im Wahlservice der Stadt alle Daten durch Mitarbeiter persönlich überprüft.

Bei den bisher rund 1.100 online eingegangenen Wahlkartenbestellungen wurden 20 Fälle mit falschen Passnummern festgestellt. “Ein Großteil davon waren offensichtlich Zahlenstürze. Wir kontaktieren die Antragsteller dann telefonisch oder per Mail und bitten um die Durchgabe der korrekten Passnummer”, schilderte Wahlservice-Leiter Franz Schefbaumer. Derartige Fälle würden intern mit Aktenvermerk dokumentiert und erledigt.

Bewusst eine falsche Passnummer eingegeben

In zwei Fällen sei offensichtlich bewusst eine falsche Passnummer eingegeben. Derartige Falschangaben könnten sogar ein strafrechtliches Delikt darstellen, darauf werde in der Online-Bestellmaske auch hingewiesen. “Und hier wird’s endgültig obskur”, so Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ): “Dass dabei der journalistische Grundsatz von check und re-check missachtet wurde, passt ins Bild”.

Als Folge der Berichterstattung hat die Stadt Salzburg die Online-Bestellung von Wahlkarten vorübergehend eingeschränkt. Diese ist derzeit nur mit Bürgerkarte möglich. “Wir wollen damit Nachahmungstäter ausschließen. Sobald die Berichterstattung aber korrigiert ist, wollen wir den Dienst im Sinne der bürgernahen Verwaltung umgehend wieder aktivieren”, so Magistratsdirektor Floss.

(apa/red)

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