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NEOS brachten Verfassungsklage gegen Wiener Volksbefragung ein

Wiener Volksbefragung: NEOS brachten Verfassungsklage ein
Wiener Volksbefragung: NEOS brachten Verfassungsklage ein ©VIENNA.AT
Die NEOS haben beim Verfassungsgericht eine Klage gegen die Volksbefragung in Wien eingebracht. Nach Ansicht der Neo-Partei waren die Fragestellungen zum Teil verfassungswidrig - und darüber hinaus manipulativ und suggestiv.
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Die Initiatoren möchten erreichen, dass die Befragung für ungültig erklärt wird. Aber auch der Umstand, dass sie die Höchstrichter in der Causa eigentlich nicht anrufen können, ist den NEOS ein Dorn im Auge. Im ersten Teil der Beschwerde geht es um das Wiener Volksbefragungsgesetz, wie eine Parteisprecherin erklärte.

Derzeit sei nämlich aufgrund dieser Regelung den NEOS keine Anfechtungsmöglichkeit gegeben, da diese nicht im Gemeinderat vertreten sind. Nur Rathausfraktionen können sich nach Plebisziten an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Dieser Passus soll, so fordern nun die NEOS, aufgehoben werden.

NEOS üben Kritik an Wiener Volksbefragung

Kritik wird weiters an der Fragestellung an sich geübt. Die Fragen waren nach Ansicht der NEOS teilweise unklar formuliert, außerdem hätten sie nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen entsprochen, da jeder Versuch unzulässig sei, die Antwort in eine bestimmte Richtung zu lenken. Denn dies ist nach Ansicht der NEOS geschehen.

Die Anfechtung stützt sich auf eine Entscheidung des VfGH aus dem Jahr 2000. Dabei haben die Höchstrichter laut NEOS festgestellt, dass die Fragen bei Instrumenten der direkten Demokratie klar und eindeutig sein müssen, um Missverständnissen soweit wie möglich vorzubeugen und Manipulationen hintanzuhalten.

Volksbefragung in Wien: Beschwerden

Bei der Volksbefragung waren die Wiener Anfang März aufgerufen, ihre Meinung zu den Themen Parkraumbewirtschaftung, Olympia-Bewerbung für 2028, Privatisierung kommunaler Dienstleistungen und Energieprojekte mit Finanzierungsbeteiligung der Bürger kundzutun. Ergebnis: Eine Mehrheit plädierte dafür, das Parkpickerl in der Kompetenz der Bezirke zu belassen sowie für die Öko-Kraftwerke. Weiters wurde die Stadt im Kampf gegen Privatisierungen unterstützt und Olympia – mit klarer Mehrheit – abgelehnt.

Eine weitere VfGH-Initiative hat zuletzt die ÖVP unternommen: Sie hat sich an die Höchstrichter gewandt, weil es – trotz mehr als 100.000 Unterschriften dafür – keine umfassende Parkpickerlbefragung gegeben hat. Die Beschwerde wurde jedoch aus formellen Gründen zurückgewiesen.

Wie ein ÖVP-Sprecher dazu erklärte, sei die Beschwerde im Namen des Wiener ÖVP-Chefs Manfred Juraczka eingebracht worden – und nicht im Namen aller Unterzeichner. Letzteres wäre jedoch, wie man erfahren habe, für eine Behandlung durch den VfGH nötig gewesen. Eine neuerliche Möglichkeit, sich an der Sache an den VfGH zu wenden, gebe es nicht, hieß es in der Volkspartei.

(Red./APA)

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