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Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" veröffentlicht erneut Polizisten-Daten

Offenbar wurden erneut Daten von Polizisten veröffentlicht.
Offenbar wurden erneut Daten von Polizisten veröffentlicht. ©APA
Die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" hat nach der Veröffentlichung zweier Anzeiger neuerlich zwei Namen öffentlich gemacht. Konkret werden auf der vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuften Internetseite zwei Polizisten namentlich genannt.
Neonazi-Homepage wieder online

Unter dem Titel “Wie die politische Polizei arbeitet” wurden zwei in Graz aufgenommene Anzeigen aus dem Jahr 2008 online gestellt. Angezeigt wurde damals das Anbringen von Stickern mit dem Ruf nach Freispruch für Gerd Honsik. Die Anzeiger wurden in diesem Fall zwar geschwärzt, namentlich genannt werden aber die beiden Polizeibeamten, die die Anzeigen damals entgegengenommen haben.

Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Steiermark erklärte in den “Salzburger Nachrichten” (Mittwoch-Ausgabe), dass die Polizisten gegen die Veröffentlichung klagen könnten. Die Angelegenheit sei an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Neue Daten veröffentlicht

Vorige Woche war bereits bekannt geworden, dass auf  “alpen-donau.info” Namen, Telefonnummer und Adressen von zwei Personen veröffentlicht wurden, die die Seite bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten. Die Justiz verwies darauf, dass die Daten im Rahmen der jedem Beschuldigten zustehenden Akteneinsicht dorthin gelangt seien. Inzwischen hat das Innenministerium klargestellt, dass die Wiederbetätigungs-Meldestelle künftig Personendaten nicht mehr automatisch an die Staatsanwaltschaft übermittelt, sondern nur mehr auf deren ausdrücklichen Wunsch.

Der Vorsitzende der Vereinigung der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, erklärte unterdessen im “Falter”, dass der zuständige Staatsanwalt den Akt über Herrn P., den Betreiber der Homepage, zuerst nur auszugsweise übermittelt habe. “Erst als sich dieser beschwerte und der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter dem Staatsanwalt auftrug, alles zu übermitteln, tat er das.”

(APA)

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