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Neo-Verfassungsrichter Burtscher tritt zurück

Der erst Ende Jänner angelobte Verfassungsrichter Wolfgang Burtscher (45) hat am Montag überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Der Abgang erfolgt laut VfGH-Sprecher Neuwirth aus familiären Gründen.

Der Vorarlberger Burtscher wird noch bis Ende April am Verfassungsgerichtshof (VfGH) bleiben und dann wieder in die EU-Kommission nach Brüssel zurückkehren, für die er seit Februar 2000 gearbeitet hatte.

Neuwirth erklärt den Rücktritt Burtschers mit familiären Problemen, die durch den Wechsel von Brüssel nach Wien ausgelöst wurden. Ein Verbleib Burtschers beim Verfassungsgerichtshof in Wien sei für ihn keine Option gewesen, so Neuwirth: „Wenn jemand seine Familienprobleme für derart schwerwiegend hält, dass ihm der Rücktritt als einzige Lösung erscheint, hat man das nicht zu hinterfragen.“

Die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes werde durch den Rücktritt Burtschers nicht behindert, betont Neuwirth. Burtscher werde nämlich noch an allen Beratungen der bis 19. März laufenden Session teilnehmen. Der Rücktritt erfolgt mit 30. April.

VfGH-Präsident Karl Korinek hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) am Montag über den Rücktritt informiert. Die Nachbesetzung von Burtschers Posten muss nun die Bundesregierung vornehmen, die laut Verfassung das Vorschlagsrecht für den Präsidenten und Vizepräsidenten des VfGH sowie für sechs weitere Mitglieder hat. Drei weitere Verfassungsrichter schlägt der Nationalrat vor, drei der Bundesrat. Ernannt werden alle Verfassungsrichter vom Bundespräsidenten.

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