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Nationalratswahl-Stichtag: Ab Dienstag sind Wahlkampfausgaben begrenzt

Ab morgen gilt die Obergrenze zum Nationalratswahl-Wahlkampf.
Ab morgen gilt die Obergrenze zum Nationalratswahl-Wahlkampf. ©Pixabay.com (Sujet)
Ab dem morgigen Dienstag gilt die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro. Ab diesem Stichtag werden Landeswahlvorschläge entgegen genommen bzw. Unterstützungserklärungen auf der Gemeinde beurkundet und die Wahlbehörden gebildet.

Mit dem Parteiengesetz 2012 wurde vorgeschrieben, dass keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als sieben Mio. Euro für Wahlwerbung ausgeben darf, Überschreitungen werden bestraft. 2013 musste das Team Stronach 567.000 Euro Strafe zahlen, die ÖVP 300.000 Euro und die SPÖ 15.000 Euro. Frank Stronach investierte damals 13,5 Mio. in seine (heuer nicht mehr antretende) Partei, die ÖVP 11,3 und die SPÖ 7,3 Mio. Für heuer haben alle Parteien versichert, die Obergrenze einhalten zu wollen. Mit Personenkomitees oder Wahlkampfaktivitäten der Parlamentsklubs – die nicht eingerechnet werden – haben sie allerdings einen gewissen Spielraum.

Stichtag als Startschuss für die Nationalratswahl

Wer aller heuer Geld in den Wahlkampf steckt, steht noch nicht fest. Der Stichtag ist erst der Startschuss für die Parteien, die Unterstützungserklärungen sammeln müssen, um am 15. Oktober antreten zu können. Unterschreiben können Wahlberechtigte, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen waren – und dies können die Gemeindeämter ab dem 25. Juli beurkunden. Für ein österreichweites Antreten muss ein Kandidat 2.600 Unterschriften – richtig auf die Bundesländer verteilt – sammeln.

Die ausreichend unterstützten Landeswahlvorschläge müssen spätestens am 18. August bei den Landeswahlbehörden eingebracht werden. Frühestens nehmen diese die Listen am Stichtag entgegen. Nützen können dies freilich nur Parteien, deren Wahlvorschläge von drei Nationalratsabgeordneten unterschrieben werden. Das sind in der Regel die Nationalratsparteien – und für sie ist der Zeitpunkt von geringer Relevanz: Denn die Reihenfolge am Stimmzettel orientiert sich bei ihnen an der Stärke bei der letzten Wahl. Nur die “Neuen” werden (Bundesland für Bundesland extra) danach gereiht, wann sie ihren Wahlvorschlag eingebracht haben.

Nach dem Stichtag werden die Wahlbehörden für den 15. Oktober gebildet: Spätestens am 7. Tag danach müssen Sprengelwahlleiter – für die Wahllokale – ernannt werden, danach Beisitzer und Vertrauenspersonen nominiert und die Zusammensetzung der Wahlbehörden öffentlich kundgemacht werden. Spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag müssen die Wahlbehörde ihre Konstituierende Sitzung abhalten. Das ist heuer ein Feiertag, Maria Himmelfahrt am 15. August. Die Bundeswahlbehörde wird deshalb voraussichtlich schon am 14. August ihre erste Sitzung abhalten.

(APA/Red)

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