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Nationalrat brachte Verschiebung der Hofburg-Stichwahl-Wiederholung auf Schiene

Während einer Sondersitzung des Nationalrates.
Während einer Sondersitzung des Nationalrates. ©APA
Die Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl-Wiederholung vom 2. Oktober auf den 4. Dezember ist nun möglich, denn SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS brachten am Dienstag den entsprechenden Initiativantrag im Nationalrat ein. Die FPÖ und das Team Stronach sind wegen ihrer Ablehnung der Briefwahl gegen diesen Antrag. Das Paket wird kommende Woche beschlossen.

Die Gelegenheit zur Einbringung und Zuweisung des Antrages brachte die von der FPÖ initiierte Sondersitzung zum Thema Asyl. Vor dem Parlamentsbeschluss am 21. September muss das Gesetz noch den Verfassungsausschuss passieren. Dort wird die Materie diesen Donnerstag behandelt.

Bundespräsidentenwahlgesetz wird geändert

Mit der nur einmalig anwendbaren Verfassungsbestimmung wird das Bundespräsidentenwahlgesetz von 1971 geändert. Die alte Verordnung der Bundesregierung, die die Stichwahl-Wiederholung für den 2. Oktober festgelegt hatte, wird aufgehoben.

Die Novelle bringt auch eine Aktualisierung des Wählerverzeichnisses mit sich, womit alle jene zur Urne schreiten können, die bis zum 4. Dezember ins wahlfähige Alter (16 Jahre) vorgerückt sind. Davon sind rund 45.600 Jugendlichen betroffen.

Ebenfalls festgelegt wird, dass bei der verlegten Wahl nicht wieder die schadhaften Briefwahlkuverts zur Anwendung kommen, sondern die alten – von 1990 bis 2009 bei bundesweiten Wahlen zum Einsatz gebrachten – Wahlkarten. Das neuere Kuvertmodell hatte durch das Lösen der Verklebung die Wahlverschiebung notwendig gemacht.

Konsequenzen der schadhaften Wahlkarten

Wie hoch der Schaden durch die defekten Wahlkarten sein wird, das soll die Finanzprokuratur erheben, kündigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) an. “Der Schaden, den die Steuerzahler haben, wird als Regress zu fordern sein” – und zwar von der für den Druck verantwortlichen Firma kbprintcom.at, so der Ressortchef.

Für personelle Konsequenzen im Innenministerium sah Sobotka keine Veranlassung. “Für ein technisches Versagen kann nicht die Politik verantwortlich gemacht werden.” ÖVP-Parteichef Reinhold Mitterlehner äußerte sich ähnlich: Die Vorgangsweise Sobotkas sei “richtig” gewesen. “Der Kleber wird üblicherweise nicht vom Minister gemacht oder kontrolliert”, sagte der Vizekanzler. Gefragt, ob das Krisenmanagement funktioniert habe, meinte er: “Wie hätte es anders sein sollen?” Der von der FPÖ gewünschten Diskussion über eine Abschaffung der Briefwahl erteilte er eine Absage: “Die Briefwahl ist rechtskonform und mit unseren demokratischen Prinzipien vereinbar.”

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder und ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka präsentierten unterdessen am Dienstag Überlegungen für eine generelle Wahlrechtsreform, die unabhängig von den sondergesetzlichen Bestimmungen für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember kommen soll. Laut Schieder sollen dabei Themen wie eine zentrale Wählerevidenz, das Beisitzersystem, die Auszählungsmodalitäten und -zeiten oder auch ein zweiter Wahltag thematisiert werden. Man werde dies in der Reformgruppe zum Wahlrecht im Jänner, Februar, März diskutieren und dann im Parlament beschließen. Lopatka plädierte dafür, die Frage des zentralen Wählerregisters vorzuziehen und diesen Punkt noch heuer im Parlament zu beschließen.

>> Antrag für Hofburg-Stichwahl-Verschiebung vor Fertigstellung 

(apa/Red)

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