Nationalrat beschloss Pensionskassen-Reform
Mit der Neuregelung wird den Anspruchsberechtigten ab 55 die Möglichkeit eingeräumt, in eine besonders sichere Veranlagungsgemeinschaft zu wechseln. Eine gewisse Pensionshöhe wird dafür garantiert. Auch Personen, die bereits Leistungen beziehen, haben hier ein Übertrittsrecht. Das Lebensphasenmodell wiederum sieht Wahlmöglichkeiten zwischen risikoreicheren oder -ärmeren Veranlagungsstrategien vor. Die Kunden der Pensionskassen haben künftig auch mehr Informationsrechte, etwa die Vorlage des Pensionskassenvertrages bei Anfrage des Arbeitnehmers bzw. Pensionisten.
“Ausgewogenens Paket”
Finanzministerin Fekter zeigte sich “insgesamt überzeugt, dass diese Novelle dringend geboten war und Verbesserungen bringt, aber noch nicht die letzte Reform für diese zweite Säule sein wird”. Banken- und Schuldenkrise hätten das Umfeld am Finanzmarkt erschüttert und die Ertragslage in Pensionskassen schwer beeinträchtigt. Überzogene Versprechungen habe es aber schon zuvor gegeben. Man habe nun ein ausgewogenes Paket geschaffen, das die Interessen der Begünstigten ebenso gewährleiste, wie die Finanzierbarkeit in den Kassen.
Während ÖVP-Seniorensprecherin Aubauer den jugendlichen Zuhörern im Saal eine positive Zukunft versprach, ortete Erwin Kaipel von der SPÖ auch eine Mitverantwortung der FPÖ für die Verluste, denn diese habe die Streichung der Mindestertragsgarantie im Jahr 2003 zu verantworten.
Öllinger diagnostizierte “Multiorganversagen”
Für die FPÖ gab Erwin Neubauer SPÖ und ÖVP die volle Verantwortung für die Verluste der Pensionsbezieher. Ein “Multiorganversagen” diagnostizierte der Grüne Karl Öllinger, Peter Westenthaler vom BZÖ sprach von billigen Marketing-Gags angesichts irreversibler Verluste für die Pensionisten.