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Nachtportier stiehlt rund 200 Kilogramm Fleisch aus Hotel

Tatmotiv war angeblich Geldmangel
Tatmotiv war angeblich Geldmangel ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Feldkirch - Geldstrafe für einen Ersttäter, der einen Teil der geklauten Fleischwaren verkauft hat.

Ein Nachtportier hat in dem Dornbirner Hotel zwischen März und August 2015 zumindest 200 Kilogramm Fleisch im Wert von 4346 Euro, fünf Kilo Käse im Wert von 46 Euro und sechs Plastikboxen gestohlen. Der Angestellte verfügte über einen Generalschlüssel. Dafür kam der geständige Ersttäter gestern am Landesgericht Feldkirch mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro davon. Der unbedingte, zu bezahlende Teil der Geldstrafe beträgt 720 ­Euro.

Das Urteil, mit dem der geständige Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig. Weil der Angeklagte ohne Verteidiger zum Strafprozess erschienen war, erhält er automatisch drei Tage Bedenkzeit.

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Dafür beläuft sich seit Jahresbeginn der Strafrahmen nicht mehr auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis, sondern nur noch auf null bis drei Jahre.

Motiv Geldnot

Als Tatmotiv gab der 41-jährige Bregenzer Geldnot wegen mehrerer anhängiger Exekutionen an. Rindsfilet, Schweinefilet, Karree, Putenfleisch, Gulasch: Rund die Hälfte der erbeuteten Fleischwaren sowie einen Teil des Käses hat der Dieb drei Abnehmern verkauft.

Von der Diebesbeute im Gesamtwert von rund 4500 Euro hat der nunmehr als Kellner in einem anderen Gastronomiebetrieb angestellte Täter noch 4100 Euro zurückzuzahlen. Geklautes Fleisch im Wert von 259 Euro ist in seinem Gefrierfach sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren mit einer Diversion einstellen wollen. Der Beschuldigte hat von der ihm aufgetragenen Geldbuße von 1000 Euro aber lediglich 150 Euro bezahlt. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Jetzt ist der verurteilte Angeklagte vorbestraft. Dafür macht die zu bezahlende Strafe aber nicht 1000 Euro aus, sondern nur 720 Euro. Davon werden die bereits ­eingezahlten 150 Euro ­abgezogen. Offen ist damit noch eine Geldstrafe von 570 Euro.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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