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Nachbarschaftskrieg mit allen Mitteln

Jahrelang wütete zwischen Hauseigentümern ein hässlicher Nachbarschaftsstreit mit allen Facetten. Feldkircher spielte Musiktitel „Du kleines Arschloch", um Nachbarn zu terrorisieren.

Das Bezirksgericht Feldkirch urteilte: Wenn Nachbarn sich ständig das Lied „Du kleines Arschloch“ vorspielen, ist die Grenze überschritten.

Wie das Ganze begonnen hat, ist schwer zu rekonstruieren. Irgendwann fühlte sich der Feldkircher Kaufmann durch den Lärm einer Holzfräse benachteiligt und klagte seinen Nachbarn. Die Gegenpartei verlangte, dass der Herr Nachbar gefälligst seine Zigarettenkippen wo anders deponieren und nicht mit dem Scheinwerfer in ihr Haus leuchten solle. Zu guter Letzt aber ging’s um musikalische Anstößigkeiten.

Obszöner Liedtext

Der Feldkircher Kaufmann gab sich als Fan des 1994 präsentierten Kinofilmes „Du kleines Arschloch“. Jedenfalls erstand er eine CD des Soundtracks. Als sich der Streit mit den Bewohnern des unmittelbar angrenzenden Grundstücks zuspitzte, fand er besondern Gefallen an den zwei Liedern „Du kleines Arschloch“ und „Sündigen – Jetzt spricht der Satan“.

Nachbar zum Psychiater

Das wiederum versetzte die Nachbarsfrau dermaßen in Rage, dass sie nervenärztlicher Behandlung bedurfte. Das Ehepaar begab sich mit einer Unterlassungsklage neuerlich vor Gericht. „Ich habe die CD nur zur eigenen Freude gespielt, das kann man mir doch nicht verbieten“, blieb der Musikliebhaber seinem Geschmack treu. Mit Ehrenbeleidigung und Schikane habe das Ganze überhaupt nichts zu tun, so der Beklagte und dessen Anwalt. „Er hat die Melodie auf der Terrasse dann auch noch auf seiner Trompete nachgeblasen“, konterte die Gegenpartei. 15 Wiederholungen des Textes „Du kleines Arschloch, schäm dich nicht, du kleines Arschloch, musst nicht traurig sein . . .“ hätten sie sich anhören müssen, so die entnervten Eheleute. Besonders interessant schien das Abspielen der CD zu sein, wenn der Beklagte die Nachbarn auf ihrer Terrasse erblickte. Bei Regenwetter schwieg der CD-Player.

Urteil des Gerichts

Schlussendlich kam das Bezirksgericht nach langem Hin und Her zu der Entscheidung, dass es hier wohl nicht nur um einen etwas ausgefallenen Musikgeschmack ging, sondern der Beklagte seine Nachbarn sehr wohl schikanieren wollte. Dass die Lautstärke nur einmal versehentlich verstellt worden sei glaubte das Gericht ebenso wenig, wie die ausgeprägte Vorliebe für genau jene Textstellen, die man bewusst immer wieder abspielte. Das Problem war ohnehin gelöst, denn der Angeklagte war mittlerweile ausgezogen. 2700 Euro Prozesskosten musste er dem Exnachbarn allerdings ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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