Dadurch könnten einerseits Missstände, andererseits aber auch falsche Anschuldigungen verhindert werden, betonte der Fraktionsvorsitzende im Landtag, Cyriak Schwaighofer, in einer Aussendung.
Was an den Anschuldigungen gegen die drei Bediensteten dran sei, müssten die ermittelnden Behörden klären. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt bleibe aber eine “massive Verunsicherung älterer Menschen”, so Schwaighofer. Mit einer Pflegeanwaltschaft gäbe es eine unabhängige Stelle, an die sich Heimbewohner genauso wenden könnten wie Angehörige und Mitarbeiter – auch anonym: “Niemand müsste Angst um seinen Job oder Pflegeplatz haben, wenn er einen Missstand thematisiert. Umgekehrt könnte diese Angst auch nicht als Ausrede dafür benutzt werden, um erst nach Jahren mit irgendwelchen Anschuldigungen herauszurücken, die man – auch anonym – längst schon einer unabhängigen Pflegeanwaltschaft hätte melden können.”
Den drei Mitarbeiterinnen werden ein Fall von angeblicher Sterbehilfe, ein Fall sexuellen Missbrauchs und Eigentumsdelikte vorgeworfen, die allesamt zwei bis 15 Jahre zurückliegen sollen. Die drei wiesen die Beschuldigungen zurück und werden mit Hilfe der Arbeiterkammer gegebenenfalls gerichtlich gegen die Entlassung vorgehen.