Ihm wurde vorgeworfen, im März einem 17-Jährigen zwei Faustschläge versetzt zu haben, wodurch dieser stürzte. Zwei Wochen später erlag er seinen Kopfverletzungen. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anstiftung zu falscher Zeugenaussage
Der Angeklagte wurde zudem schuldig erkannt, eine Anstiftung zur falschen Zeugenaussage versucht sowie zwei weitere Körperverletzungen begangen zu haben. Von einer anderen Körperverletzung wurde er im Zweifel freigesprochen. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Eine vom Verteidiger beantragte Enthaftung des 19-Jährigen lehnte das Schöffengericht ab.
Bis zu zehn Jahre Haft
Dem Beschuldigten drohten bis zu zehn Jahre Haft. Die niedrige Strafe begründete die Richterin mit dem teilweisen Geständnis und dem jungen Alter sowie der Unbescholtenheit. Mildernd sei auch die Provokation durch einen Cousin gewertet worden, erschwerend das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen sowie die Tatwiederholung. (APA)