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Nach NR-Wahl: Diese Mehrheitsverhältnisse gibt es im Parlament

Die Nationalratswahl hat die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ordentlich umgekrempelt.
Die Nationalratswahl hat die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ordentlich umgekrempelt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach der Nationalratswahl sind die Mehrheitsverhältnisse im Parlament durchaus umgekrempelt worden. Hier erfahren Sie, welche Schwierigkeiten es bei zukünftigen Koalitionen geben könnte.

Die Nationalratswahl hat die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ordentlich umgekrempelt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Regierungsbildung, würde doch etwa Türkis-Grün zwar jetzt eine Mehrheit im Nationalrat, nicht aber im Bundesrat haben. Die NEOS wiederum hätten nur noch bei Türkis-Rot im Nationalrat eine Funktion als Verfassungsmehrheitsbeschaffer.

Nationalrat: Diese Koalitionsmöglichkeiten gibt es

Schon seit dem Wahlabend klar ist, dass es drei Koalitionsmöglichkeiten mit stabiler Mehrheit im Nationalrat gibt, die allesamt die ÖVP umfassen. 92 Mandate braucht eine Regierung und die hat die Volkspartei (71 Sitze) gemeinsam mit SPÖ (40), aber auch mit der FPÖ (31) oder den Grünen (26). Der knappste Überhang ist noch der mit den Grünen, wo es nur fünf Mandate Puffer gibt.

Freilich gibt es auch immer wieder Verfassungsgesetze zu beschließen, wofür es 121 Sitze braucht. Mit den NEOS (15) ginge es sich bei Türkis-Rot locker aus, nicht aber bei Türkis-Blau, wo vier Stimmen fehlen würden. Die Grünen wiederum könnten sowohl Türkis-Rot als auch Türkis-Blau zur Zwei-Drittel-Mehrheit verhelfen. Türkis-Grün hätte bei der Partnerwahl zwei Optionen, nämlich mit SPÖ oder FPÖ.

Nach NR-Wahl: So sieht die Lage im Bundesrat aus

Mühsam werden könnte es im Bundesrat, wo Türkis-Grün bei weitem über keine Mehrheit verfügt. Konkret steht es zwischen ÖVP (22) und Grünen (2) auf der einen Seite und SPÖ (21) und FPÖ (16) auf der anderen Seite 24:37. Damit könnten diverse Materien an den Nationalrat zurückgeschickt werden, der sich freilich mit einem Beharrungsbeschluss letztlich trotzdem durchsetzen könnte. Insofern ist diese Komponente zwar lästig und bedeutet einen Zeitverlust, wird aber im Normalfall kein Gesetz stoppen.

Allerdings braucht es noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei diversen Materien, wo die SPÖ derzeit sogar alleine eine absolute Blockademöglichkeit hat, gegen die auch der Nationalrat nichts ausrichten könnte. Ein aktuelles Beispiel ist die vom Nationalrat türkis-blau-pink beschlossene Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse, die auf diese Art und Weise kommende Woche in der Länderkammer durch den Widerstand der SPÖ (und möglicherweise der Grünen) scheitern dürfte. Dieses Veto-Solo für Rot könnte sich freilich bald ändern, werden den Sozialdemokraten bei der Steiermark-Wahl doch Verluste vorausgesagt, womit sie eines ihrer drei Mandate und damit die Sperr-Minorität verlieren würden und bei Türkis-Grün nur noch gemeinsam mit der FPÖ blockieren könnten.

Keine Partei außer der ÖVP könnte alleine U-Ausschuss erzwingen

Zurück zum Nationalrat, wo ja seit einigen Jahren Untersuchungsausschüsse per Minderheitsrecht eingesetzt werden können. Ein Viertel der Abgeordneten, also 46, ist dafür nötig. Alleine schafft das die SPÖ nicht mehr, wie sie es ursprünglich beim BVT-Ausschuss angepeilt hatte. Allerdings geht es sich mit jedem beliebigen Partner aus, gleiches gilt für die FPÖ, die es mit den NEOS gerade auf die nötigen 46 bringt. Grüne und NEOS alleine schaffen es nicht, ihnen fehlen fünf Mandatare.

(APA/Red)

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