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Nach Messerattacken in Baden: 19-Jähriger soll in U-Haft

In der Nacht auf Donnerstag kam es in Baden zu mehreren Bluttaten.
In der Nacht auf Donnerstag kam es in Baden zu mehreren Bluttaten. ©APA/THOMAS LENGER/MONATSREVUE
Die 19-Jährige, der in der Nacht auf Donnerstag mehrere Messerattacken in Baden begangen haben soll, soll in Untersuchungshaft. Ermittlungen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung wurden eingeleitet.
Sechs Verletzte nach Messerattacken
Beziehungsstreit vermutet
19-Jähriger in Justizanstalt eingeliefert
Messerattacken in Baden

Nach den Messerattacken in Baden laufen Ermittlungen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen, Nötigung und Sachbeschädigung, teilte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Freitag mit. Die Verhängung der U-Haft über den Beschuldigten sei beantragt worden. Der 19-Jährige war am Donnerstagabend in die Justizanstalt eingeliefert worden.

19-Jähriger war alkoholisiert

Der Beschuldigte soll im Vorfeld der ihm angelasteten Tat Alkohol konsumiert haben. Das gehe aus dem Bericht der Polizei und den Angaben des 19-Jährigen hervor, sagte Habitzl auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft habe eine Untersuchung des Blutes und des Harns des Mannes angeordnet.

Der junge Österreicher soll in der Nacht auf Donnerstag an zwei Tatorten in Baden fünf Personen mit einem Messer verletzt haben. Die Opfer sind 16 bis 63 Jahre alt. Als Tatmotiv wird ein Beziehungsstreit vermutet. Unter den Verletzten soll auch die Ex-Freundin (16) des Beschuldigten sein.

19-Jähriger fügt sich Schnittwunden zu

Der 19-Jährige, der sich Schnittwunden am Arm selbst zugefügt haben dürfte, wurde ebenso wie zwei Opfer ambulant versorgt. Drei Verletzte wurden stationär im Krankenhaus aufgenommen. Dem Beschuldigten wird neben den Messerattacken auch zur Last gelegt, ein Fahrrad auf zwei Autos geworfen zu haben.

U-Haft verhängt

Über den 19-jährigen Beschuldigten im Zusammenhang mit den Messerattacken in Baden ist am Freitag die U-Haft verhängt worden, teilte Birgit Borns, Vizepräsidentin des Landesgerichts Wiener Neustadt, auf Anfrage mit. Es bestehe Flucht- und Tatbegehungsgefahr.

(APA/red)

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