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Nach Mauereinsturz in Obertauern: Schuldspruch für Baupolier

Der Einsturz einer Stützmauer bei einem Hotel in Obertauern (Pongau) am 9. April dieses Jahres mit vier zum Teil Schwerverletzten hatte am Montagnachmittag in Salzburg ein gerichtliches Nachspiel.

Der 44-jährige Baupolier wurde von Einzelrichter Manfred Seiss zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Höhe von fünf Monaten im Sinne des Strafantrages verurteilt. Der Lungauer hatte sich grundsätzlich geständig gezeigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da weder er noch der Staatsanwalt eine Erklärung abgegeben hat. Über einen Freispruch konnte sich hingegen der 58-jährige Bauleiter freuen, der seine Unschuld beteuert hatte.

Warum er nicht erkannt hatte, dass die Stützmauer nicht exakt nach dem Plan des Statikers errichtet worden sei, begründete der Polier mit dem großen Zeitdruck, der auf der Baustelle geherrscht habe. “30 Leute, davon einige Leiharbeiter, waren dort beschäftigt. Bei großen Baustellen ist es oft nicht möglich, dass man bei jedem Projekt stehen bleibt und sich das ansieht“, sagte der 44-Jährige.

Er habe sich darauf verlassen, dass die Facharbeiter die Eisenteile richtig einbauen. Leider sei der Plan nicht kontrolliert worden. „Für mich ist nicht ersichtlich gewesen, dass ein Fehler passiert ist“, betonte der Polier, der für die Umsetzung des Plans verantwortlich war.

Ein Sachverständiger meinte, bei plangemäßer Ausführung wäre die Mauer nicht umgefallen. Statt 2,25 Meter sei sie aber nur 1,20 Meter herausgeragt. „Der Bewehrungsplan war einfach zu lesen.“ Der verurteilte Polier muss nun Schmerzensgeld an das verletzte Hotelpersonal zahlen.

Der Bauleiter wies hingegen jede Schuld von sich. „Ich hätte mir nie erträumen lassen, dass so etwas passieren könnte. Der Tragstand der Bewehrungsstäbe war augenscheinlich ordentlich angeordnet, die Höhe ist mir auch richtig erschienen.“ Der Richter begründete den Freispruch damit, dass der Bauleiter keine Verpflichtung zum Nachmessen gehabt hätte.

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