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Nach Brandstiftung in Marx-Halle: Pärchen erhält bedingte Haftstrafen

An der Marx-Halle entstand ein Sachschaden von über drei Millionen Euro.
An der Marx-Halle entstand ein Sachschaden von über drei Millionen Euro. ©APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Weil sie bei einer versuchten Geisterbeschwörung einen Teil der Marx-Halle in Wien-Landstraße angezündet hatten, erhielt ein Pärchen am Dienstag eine bedingte Haftstrafe von je drei Jahren. Der 20-Jährige und seine Freundin (19) müssen ebenso für den immensen Schaden aufkommen.
Brand in der Marx Halle
Feuer war Brandstiftung
Pärchen ausgeforscht

Wegen fahrlässiger Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilte Richter Dietmar Koller den Serben zu neun Monaten, seine Freundin zu sieben Monaten, jeweils auf drei Jahre bedingt. Die Privatbeteiligtenvertreter wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Lehrlinge hatten am Abend des 10. Septembers 2017 Cannabis konsumiert, obwohl die junge Frau schwanger war, was den Richter verwunderte. “Ich wollte das Kind ohnehin nicht”, meinte die Angeklagte leichthin. Im Internet fand sie eine Anleitung zur Geisterbeschwörung, an deren Wirksamkeit sie damals glaubte. Ihr Freund hält zwar nichts von derartigem Hokuspokus, wie er vor Gericht beteuerte, machte ihr zuliebe jedoch mit.

Fackel setzte Möbel in Brand

Da der Wind im Park die Teelichter immer wieder ausblies, begab man sich zur nicht verschlossenen Marx-Halle, um dort das Ritual durchzuführen. Gefundene Fackeln steckte der 20-Jährige in eine Couch. “Es wird schon nichts passieren”, will sich seine Freundin gedacht haben. Doch es passierte doch etwas: Eine Fackel fiel um und setzte mit dem darin befindlichen Öl das Möbelstück in Brand.

Außerstande die sich ausbreitenden Flammen zu löschen, machte sich das Pärchen aus dem Staub, bewies aber laut Staatsanwalt Bernhard Mascha noch so viel Anstand, unter falschem Namen die Feuerwehr zu alarmieren. Dadurch wurden die jungen Leute auch ausgeforscht und gaben schließlich alles zu. Ein Globetrotter, der mit Erlaubnis mit seinem Wohnwagen in der Halle nächtigte, wachte glücklicherweise auf und brachte sich in Sicherheit.

Sachschaden belief sich auf drei Millionen Euro

Obwohl ihnen alles sehr leid tat, hatten die Angeklagten offenbar Mühe, die Tragweite ihrer “Jugendsünde” zu begreifen. Alleine der enorme Sachschaden an der Schmiedeeisenkonstruktion der Halle beträgt rund drei Millionen Euro. Dazu kommen noch weitere aufgelaufene Kosten von einer Million, die dem Eigentümer entstanden sind. Das von Michael Niavarani und Georg Hoanzl betriebene “Globe Wien”-Theater, das in der Marx-Halle beheimatet ist, macht weitere 428.636,41 Euro plus Zinsen geltend. Ein Betrag, der noch beträchtlich anwachsen wird, da man nicht vor Ende des Jahres damit rechnen kann, die Location zu benützen.

Die nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Angeklagten – er verdient aktuell 735 Euro, sie derzeit gar nichts – wollten schon diese Forderung des Theaters anerkennen, als der Richter die Notbremse zog: “Ich glaube, dass das Ihre Vorstellungen übertrifft, sonst würden sie nicht so entspannt da sitzen.”

Mann wegen Raubes vorbestraft

Diese Ansprüche werden nun zivilrechtlich eingeklagt. “Sie werden nie wieder eine Ruhe haben von den Anwälten der Gegenseite – und das bedaure ich auch nicht”, sagte Koller. “Wenn Ihr Haus abbrennt, wollen Sie es auch ersetzt haben.” Bei seiner Strafbemessung wertete er die Vorstrafe des jungen Mannes wegen Raubes als erschwerend, die Unbescholtenheit seiner Freundin als mildernd. Dass dennoch nicht so viel Unterschied zwischen den sieben und neun Monaten besteht, begründete der Richter damit, dass “der ganze Schwachsinn von ihr ausgegangen ist”.

Der Globetrotter hatte sich in einem langatmigen Brief mit durchaus kreativer Rechtschreibung für sein Fernbleiben entschuldigt. Der 71-jährige Alt-Hipie (sic) – wie er sich selbst beschrieb – ist nämlich wieder auf Achse im Süden und nicht gewillt, vor Mai nach Wien zu kommen. “Ich gehe jetzt in eine Bar, trinke ein Gläschen Wein auf Ihr Wohl – Salud”, schrieb er dem Richter. Dafür zeigte das Gericht trotz winterlicher Temperaturen Verständnis und beschloss, auf die Aussage des Lebenskünstlers verzichten zu können.

(APA/red)

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