AA

Nach Akademikerball Demos: Datenabgleich funktioniert nicht automatisch

Akademikerball - Berufsrettung: Datenabgleich nicht automatisch
Akademikerball - Berufsrettung: Datenabgleich nicht automatisch ©VIENNA.AT
Zwischen der Wiener Berufsrettung und anderen Behörden gibt es keinen automatischen Datenabgleich. Die Staatsanwaltschaft Wien betonte, man könne Datenbeischaffung gegen die Demonstranten des Akademikerballes anordnen. Natürlich benötige man aber einen Verdacht.
ÖVP & FPÖ: Kritik an Jungen Grünen
Notlagenfonds für Vandalen-Opfer
Alle Infos zum Ball
Kritik an der Veranstaltung
Tausende Demonstranten in Wien
LIVE-Ticker zum Nachlesen
Kritik nach Ausschreitungen
Verletzte und Festnahmen
Ausschreitungen bei Demo
Demos gegen den Ball 2014
Leserreporter bei den Demos
Beim Akademikerball in der Hofburg

Das bekräftigte der stellvertretende Chefarzt der Wiener Berufsrettung, Franz Mikulcik, am Montag auf Anfrage der APA. “Die anfordernde Behörde muss eine entsprechende Rechtsgrundlage liefern. Die wird von uns geprüft.”.

“Das ist nämlich gut, wenn sie (die Demonstranten gegen den Akademikerball, Anm.) bei der Rettung waren, da gibt’s nämlich Daten, da können wir sie ausforschen und dann werden wir einmal schauen, welche Beteiligung sie gehabt haben”, hatte der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl am Sonntag in der ORF-Sendung “Im Zentrum” gesagt und damit heftige Kritik ausgelöst.

Akademikerball: Kritik nach der Demo

Eine entsprechende Anfrage der Wiener Polizei gebe es derzeit nicht, betonte Mikulcik. Solche Anfragen seien grundsätzlich relativ häufig, etwa bei Körperverletzungen. “Es ist nicht so, dass der Zettel automatisch hinüberwandert.”

Weniger üblich dürften Anfragen aber dann sein, wenn es um Verdachtsmomente gegen unbekannte Täter geht. Das könnte wohl im vorliegenden Fall zutreffen, da der Polizei offenbar nicht klar ist, ob und, wenn ja, wer von den von Rettungskräften behandelten Personen für Straftaten im Umfeld der Demonstration gegen den Akademikerball infrage kommt.  Die Staatsanwaltschaft Wien betonte, man könne Datenbeischaffung anordnen. Natürlich benötige man aber einen Verdacht.

Verordnung der Bundespolizeidirektion zum Nachlesen

Kritik gab es auch an den Aussagen Pürstls in der Sendung, wonach das Platzverbot für Journalisten seit 20 Jahren gilt. Die APA-Datenbank widerlegt den Polizeipräsidenten. Demnach war lediglich im Vorjahr die Regelung die selbe wie 2014: So durften 2013 akkreditierte Medienvertreter in Begleitung eines Pressesprechers der LPD Wien laut Verordnung von 19.30 bis 20.30 Uhr in die Sperrzone hinein.

Im Jahr 2012 waren akkreditierte Medienvertreter in Begleitung ohne Zeitlimit vom Platzverbot ausgenommen. In den Jahren 2007 bis 2011 waren Journalisten laut den jährlich erlassenen Verordnungen gänzlich vom Platzverbot ausgenommen, bis inklusive 2008 waren auch keine Akkreditierungen erforderlich. Bei den zu Zeiten der schwarzblauen Koalition heißen Demos gegen den Opernball zu Beginn des neuen Jahrtausends gab es Platzverbote und Akkreditierungen für Journalisten. Gegen Vorweis dieser Akkreditierungen war ein Betreten ebenso wie ein Verlassen der Sperrzone problemlos möglich. Die Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien vom 29.01.2010 gibt es hier.

Möglichkeiten zur Datenanforderung begrenzt

Der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk sieht für die Polizeibehörden keine Möglichkeit, ohne Weiteres Personendaten von Rettung oder Spitälern zu verlangen. Ein solches Begehr sei nur der Staatsanwaltschaft möglich, sofern ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und ein konkreter Verdacht gegen eine konkrete Person vorliege, sagte Funk gegenüber der APA.

Die Polizei dürfe Sanitäter oder Ärzte laut Sicherheitspolizeigesetz lediglich befragen, sagte Funk – etwa, indem sie den Rettungskräften Fotos von Personen vorhält. “Aber dieser Befragungsmöglichkeit steht keine Verpflichtung gegenüber, hier Auskunft zu geben”, so Funk. “Was Behörden nicht dürfen, ist die Herausgabe irgendwelcher Unterlagen zu verlangen.” Die Polizei könne sich also etwa nicht die Daten aller behandelten Personen in einer gewissen Zeitspanne herausgeben lassen.

Möglich ist laut Funk eine Anforderung von Personendaten bei Rettungsorganisationen oder Krankenhäusern nur für die Staatsanwaltschaft. Dazu müsse aber ein konkreter Verdacht vorliegen – und zwar gegen eine konkrete Person, “von der ich etwas Spezifisches weiß”. Dazu müsste die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Allerdings gelte auch da eine “Abwägungspflicht”: “Wenn es nur eine eingeschlagene Fensterscheibe ist, wird hier wahrscheinlich ein solcher Ermittlungsauftrag die Verhältnismäßigkeit übersteigen, was anderes ist es, wenn es um Verletzung von Menschen geht”, so Funk.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 1. Bezirk
  • Nach Akademikerball Demos: Datenabgleich funktioniert nicht automatisch
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen