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Mutter in Kirchschlag erstochen: Mordprozess gegen 14-Jährigen

Dem Jugendlichen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Dem Jugendlichen drohen bis zu zehn Jahre Haft. ©APA (Sujet)
Im Februar 2020 findet der Mordprozess gegen jenen 14-Jährigen statt, der seine Mutter in Kirchschlag mit einem Messer tödlich verletzt haben soll. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Mordanklage nach Bluttat
Schule des 14-Jährigen war "in Sorge"
Jugendlicher war zurechnungsfähig
55-Jährige starb durch Herzdurchstich
Sohn bestreitet Mordvorsatz
Bluttat in Kirchschlag

In Wiener Neustadt muss sich am 11. Februar 2020 ein 14-Jähriger wegen Mordes vor dem Landesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Mutter in Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt-Land) erstochen zu haben.

Dem Jugendlichen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Die Bluttat ereignete sich im Juli.

Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig

Aufgrund der wegen des Alters des Burschen herabgesetzten Strafdrohung wird der Prozess als Schöffen- und nicht als Geschworenenverfahren geführt, teilte Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, auf APA-Anfrage mit.

Der Teenager ist laut einem Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann zurechnungsfähig, eine entwicklungsbedingte verzögerte Reife liegt nicht vor.

Streit mit Mutter endete in tödlicher Messerattacke

Im Mittelpunkt des eintägigen Prozesses werden die Geschehnisse vom 22. Juli stehen. Der 14-Jährige soll zugestochen haben, nachdem er mit seiner Mutter in der Küche in einen Streit geraten war. Die alleinerziehende Frau - nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt - dürfte mit der Erziehung des Kindes überfordert gewesen sein.

Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei "völlig unvorhersehbar" gewesen, hieß es später.

14-Jähriger bestritt Tötungsvorsatz bei Einvernahme

Dem Obduktionsergebnis zufolge starb die Mutter an einem Herzdurchstich, als Tatwaffe gilt ein Küchenmesser. Der Beschuldigte meldete die Attacke selbst via Notruf der Polizei. Er bestritt bei der Einvernahme einen Tötungsvorsatz, gab zu Protokoll, sich in einer Art "Traumzustand" befunden zu haben.

(APA/Red)

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