Sollte der Kindesvater das Sorgerecht beantragen, werde sie mit ihrem zwei Monate alten Baby vom Balkon springen oder dem Kleinkind die Kehle durchschneiden. Damit hat die Kindesmutter gedroht. Dafür wurde die unbescholtene 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen versuchter schwerer Nötigung angeklagt. Der Strafrahmen für das Verbrechen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Der gestrige Strafprozess am Landesgericht Feldkirch endete ohne Verurteilung mit einer Diversion. Die Diversion besteht aus einer Probezeit. Zwei Jahre lang darf die Oberländerin, die die Verantwortung für das Fehlverhalten übernommen hat, strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung treten. Sonst würde über den Anklagevorwurf der versuchten schweren Nötigung vor Gericht noch einmal verhandelt werden. Richter Martin Mitteregger erteilte der Angeklagten die Aufl age, sich weiterhin von einer Mitarbeiterin des Instituts für Sozialdienste (IfS) bei der Betreuung ihres kleinen Sohnes unterstützen zu lassen. Mit der von Richter Martin Mitteregger vorgeschlagenen diversionellen Erledigung waren die von Stefan Denifl verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Laura Hutter- Höllwarth einverstanden. Der Richter stellte damit das Strafverfahren vorläufi g ein.
Überforderte Mutter
Eine Diversion wurde der Mutter von fünf Kindern gewährt, weil sie nach Ansicht des Richters überfordert ist. Vier ihrer fünf Kinder wachsen nicht bei der 37-Jährigen auf, sondern entweder beim Kindesvater, bei Adoptiveltern oder in einer Pfl egefamilie. Sie verfüge über das alleinige Sorgerecht für ihr jüngstes Kind, sagte die Angeklagte. Der Kindesvater sei mittlerweile wieder ihr Lebensgefährte. Das bestätigte der Kindesvater als Prozesszeuge. Die Angeklagte brachte ihr jüngstes Kind mit zur Gerichtsverhandlung. Während des Prozesses wurde der im November 2015 geborene Bub von einer IfS-Mitarbeiterin betreut.