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Müssen Mieter künftig für Heizung CO2-Steuer zahlen? SPÖ fordert Ausnahme

Wie wird Heizen in Zukunft besteuert?
Wie wird Heizen in Zukunft besteuert? ©APA/HELMUT FOHRINGER
Wie sollen das Heizen in Mietwohnungen bezüglich CO2-Preis in Zukunft besteuert werden? Am besten gar nicht, fordert die SPÖ. Auch eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern steht im Raum.

Die SPÖ fordert eine Ausnahme für Mieterinnen und Mieter bei der geplanten CO2-Steuer. "Mehrkosten durch eine CO2-Bepreisung müssen von den Vermietern getragen werden und dürfen von ihnen auch nicht an Mieter weitergegeben werden", fordert Umweltsprecherin Julia Herr. Sie verweist darauf, dass die Mieter nicht selbst über die Art ihres Heizsystems entscheiden können. Widerspruch kommt vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB), er will Mieter zahlen lassen.

Fernwärme und Gas am häufigsten

Laut Statistik Austria leben knapp vier von zehn Menschen in Österreich in einer Mietwohnung. Laut einer von der Arbeiterkammer im Vorjahr veröffentlichten Studie werden diese am häufigsten mit Fernwärme beheizt, an zweiter Stelle liegt Erdgas. Brennholz und Heizöl kommt dagegen bei Mietwohnungen kaum zum Einsatz. Rechnet man Eigentums- und Mietwohnungen zusammen, ist Gas der häufigste Brennstoff: 27,3 Prozent der Haushalte heizen mit Erdgas, 25 Prozent mit Fernwärme, jeweils 16 Prozent mit Heizöl bzw. Holz (inkl. Hackschnitzel und Briketts).

SPÖ gegen CO2-Steuer für Mieter

Die SPÖ verweist nun darauf, dass sich die Mieter ihr Heizsystem nicht selbst aussuchen könnten. "Ihnen die CO2-Bepreisung umzuhängen wäre also doppelt absurd, denn die 'Steuerungswirkung' wäre hier gleich Null", sagt Herr in einer Aussendung. Die SPÖ-Umweltsprecherin fordert daher, dass die Mehrkosten von den Vermietern getragen werden, wenn diese das Heizsystem nicht umstellen wollen. Außerdem brauche es Förderungen zum Systemwechsel für Menschen mit geringen Einkommen und für den sozialen Wohnbau.

AK und ÖGB fordern soziale Abfederung des CO2-Preises

Gewerkschaft (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) haben am Freitag die Forderungen der Arbeitnehmerseite für die angekündigte ökosoziale Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung vorgelegt. Eine CO2-Bepreisung müsse sozial abgefedert werden, eine Lohnsteuersenkung sollte die kalte Progression um 3 Mrd. Euro ausgleichen, und es dürfe keine Steuergeschenke für Unternehmen geben, so die Chefs von AK und ÖGB, Renate Anderl und Wolfgang Katzian, in einer Pressekonferenz.

Vor allem dürfe der ökosoziale Aspekt Familien sowie kleine und mittlere Einkommen nicht belasten. Es gelte, die Klimakatastrophe abzuwenden, aber auf soziale und gerechte Weise, sagte Anderl. Alles andere sei unannehmbar. Sie verwies auf das "Ökobonus plus"-Modell der AK, deren Kernelement die 100-prozentige Rückerstattung des CO2-Preises als pauschale Steuergutschrift ist. Bei einer vierköpfigen Familie würde diese 400 bis 500 Euro pro Jahr betragen.

CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufteilen

Im Bereich der Miete will die AK jene schonen, die dazu gezwungen sind, mit Öl und Gas zu heizen. Die Vermieter sollten daher zu 50 Prozent am CO2-Preis beteiligt werden; auch als Anreiz dafür, auf ein ökologischeres Heizsystem umzustellen. Zusätzlich will die AK das Pendlerpauschale auf einen einkommensabhängigen Pendlerabsetzbetrag umstellen.

Das Umweltministerium wollte sich angesichts der noch laufenden Verhandlungen über die Steuerreform nicht dazu äußern, wie Mietwohnungen beim CO2-Preis berücksichtigt werden könnten. Bereits im April haben sich Bund und Länder aber auf das Auslaufen fossiler Energieträger beim Heizen geeinigt. Demnach sollen Kohle- und Ölheizungen bis spätestens 2035 ausgetauscht werden, Erdgas soll nur noch bis 2040 verheizt werden dürfen. Bei Neubauten sollen Gasheizungen schon ab 2025 der Vergangenheit angehören.

(APA/red)

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