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Mordversuch an Ex-Freundin bei Wiener U6-Station Währinger Straße: Lebenslange Haft

An der U6-Station Währinger Straße kam es zu dem Mordversuch.
An der U6-Station Währinger Straße kam es zu dem Mordversuch. ©Christoph H. Breneis (Sujet)
Am Montagabend wurde ein 27-jähriger Afghane von einem Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er seiner Ex-Freundin in Wien-Währing fünf Mal mit einem Klappmesser in den Kopf gestochen hatte. Wie durch ein Wunder überlebte die 22-Jährige, ist seither aber halbseitig gelähmt und ein Pflegefall.
Bluttat in Wien-Währing
Frau außer Lebensgefahr

Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes fiel einstimmig aus. “Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden”, legte Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung dar. In die Strafbemessung seien auch generalpräventive Erwägungen eingeflossen: “Es muss ein für alle Mal klar gestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht.”

Mordversuch an U-Bahn-Station in Wien-Währing

Die Rechtsvertreterin der Betroffenen, Irene Oberschlick, die sich dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzengeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für zukünftige Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Bluttat hatte sich am 12. Juli 2016 an der U-Bahn-Station Währinger Straße ereignet. Der Angeklagte war eigenen Angaben zufolge als Musiker und Poet vor den Taliban nach Österreich geflüchtet war, wo er der um fünf Jahre jüngeren Frau, mit der er entfernt verwandt ist, als Verlobter vermittelt wurde. Die Verlobung scheiterte allerdings, weil der Mann, der sich Wien als Hilfsarbeiter verdingte, die von der Familie der jungen Frau geforderten 11.000 Euro nicht aufbringen konnte.

“Musterbeispiel einer gelungenen Integration”

Die beiden Afghanen führten daher eine heimliche Beziehung, die sich zusehends verdüsterte, weil die Lebensstile der zwei immer mehr auseinanderdrifteten. Während der Mann zu arbeiten aufhörte, von der staatlichen Fürsorge lebte und sich hochprozentigem Alkohol und Cannabiskraut hingab, holte die junge Afghanin den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und am Abend einen Englisch-Kurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab. Die Staatsanwältin bezeichnete ihren Werdegang als “Musterbeispiel einer gelungenen Integration”.

“Sie hat sich vorgestellt, in Österreich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Angeklagte hat ihren Traum zerstört”, berichtete Opfer-Vertreterin Oberschlick.

Nachdem sie ihrem Freund mitgeteilt hatte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die 22-Jährige mit bereits gezücktem Klappmesser ab. Zuvor hatte der Angeklagte seiner “Zweitfreundin”, die er an einem Ziegelteich am Wienerberg kennengelernt hatte (“Sie war betrunken, ich war high. Wir haben gekuschelt”) per SMS angekündigt, er werde die 22-Jährige töten, weil diese ihn “verarscht” hätte.

Überleben der Frau ist “Glücksfall”

“Ich denke, ich bin schuldig, weil ich fast einen Menschen umgebracht habe. Zum Glück hat sie es überlebt”, meinte der Angeklagte. Seine Verteidigerin erklärte, der Mann wäre vom Tötungsvorsatz zurückgetreten, weil er noch am Tatort Polizei und Rettung verständigt, die Schwerverletzte bei Bewusstsein gehalten und Passanten um Hilfe gebeten hätte. In der U-Bahn-Station habe er seiner Freundin zunächst in Wange kneifen wollen, schilderte der Angeklagte. Sie habe das unterbunden und ihm vorgehalten, dass sie zehn oder 100 andere Männer haben könne. Als sie ihm mit der flachen Hand auf seinen Mund schlug, habe ihn Angst und Wut, aber auch “Panik, sie zu verlieren” erfasst: “Ich weiß nicht, wie ich begonnen habe zu stechen.” Er könne sich erst wieder erinnern, wie er den Kopf der blutend am Boden Liegenden hielt und diese ihn “Sei kein Esel, ich liebe dich” wissen ließ.

“Es ist aus medizinischer Sicht ein Glücksfall, dass die Frau überlebt hat”, stellte Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten zu den Folgen der inkriminierten Tathandlungen fest. Die junge Afghanin hätte “an drei potenziellen Todesursachen sterben können”, führte der Sachverständige aus. “Diese Frau ist eine ungeheure Kämpferin, die sich nicht unterkriegen lässt”, betonte Reiter.

Fataler fünfter Stich

Seiner Expertise zufolge dürfte der Angreifer der 22-Jährigen vier Mal in die rechte Schädelhälfte gestochen haben. Besonders massiv war ein fünfter Stich ins linke Hinterhaupt, der einen Eindrückungsbruch am Schädel und eine Durchtrennung des Rückenmarks zwischen Hinterhauptknochen und erstem Halswirbel zur Folge hatte. Danach kam die Frau noch zu Sturz, was zu einem Schädelbasisbruch führte.

“Sie hätte verbluten können. Sie hätte an einer Atemlähmung sterben können, weil bei einer Durchtrennung des Rückenmarks das Zwerchfell keinen Auftrag zu atmen mehr bekommt. Dem ist sie wenige Millimeter entgangen. Schließlich hätte der Schädelbasisbruch zum Tod infolge des ansteigenden Hirndrucks führen können”, erläuterte Reiter. Er bezeichnete die Verletzungen als “mehrfach lebensbedrohlich” und bekräftigte: “Es ist einer glücklichen Fügung zu verdanken, dass sich der Vorfall in der Währinger Straße direkt neben dem AKH ereignet hat. Wenn das im Wienerwald in Neuwaldegg passiert, ist sie wahrscheinlich tot.”

Überraschender Umgang des Opfers mit den Folgen des Mordversuchs

Die 22-Jährige wurde einen Monat lang im künstlichen Tiefschlaf behandelt. Ein weiteres Monat verbrachte sie auf der Intensivstation. Danach war sie bis Anfang Jänner durchgehend in einem Rehab-Zentrum. Bis zuletzt waren dort weitere mehrwöchige Aufenthalte erforderlich. Denn die Folgen dessen, was die Frau mitmachen musste, nannte der Gerichtsmediziner “dramatisch”. Reiter beschrieb dem Gericht eine vollständige sensible Lähmung ihrer rechten Körperseite: “Sie spürt weder die Große Zehe noch ist sie in der Lage, sinnliche Wahrnehmungen der rechten Hand zu spüren.” Mehr außer ihren Namen kann die Rechtshänderin nicht mehr schreiben. Linksseitig konstatierte Reiter eine “schlaffe Lähmung. Sie hat keine Motorik im linken Bein und an der linken Hand”.

Wie die 22-Jährige damit umgeht, nannte Reiter “in hohem Maße überraschend”. So ist die junge Frau mittlerweile in der Lage, mit Hilfe einer Krücke langsam, aber doch und vor allem ohne fremde Hilfe zu gehen. “Sie hat den Rollstuhl weggestellt und weigert sich, je wieder über einen Rollstuhl zu sprechen”, schilderte Reiter, nachdem er die junge Afghanin zuletzt am vergangenen Freitag untersucht hatte.

(APA/Red)

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