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Mordverdächtige Estibaliz C. hat Kind zur Welt gebracht

Estibaliz C. wurde angeblich bereits Mutter.
Estibaliz C. wurde angeblich bereits Mutter. ©apa
Die ehemalige Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. (32), die als mutmaßliche Doppelmörderin in der Justizanstalt  Josefstadt in U-Haft sitzt, ist Mutter geworden.
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Die gebürtige Spanierin hat in der Nacht auf Mittwoch im Wiener Kaiser-Franz-Josef Spital entbunden haben. Somit hat das Kind zwei Wochen vor dem geplanten Termin das Licht der Welt erblickt.

Das Spital selbst gab dazu auf Presse-Anfrage keinerlei Auskunft, die Vollzugsdirektion hat die Geburt jedoch bereits bestätigt.

Estibaliz C. und Kind nach Geburt wohlauf

“Kind und Mutter sind wohlauf”, berichtete der interimistische Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, Donnerstagmittag. Die Geburt soll komplikationslos verlaufen sein. “Bei den ersten Anzeichen der Wehen wurde die Frau wie vereinbart in das Krankenhaus gebracht, wo sie während ihrer Schwangerschaft überwacht worden ist”, so Prechtl.

Wie lange die des Doppelmords verdächtige Eissalon-Besitzerin im Spital nachbetreut wird, ehe sie zurück in ihre Zelle muss, entscheiden die Ärzte. Der Vater des Kindes, der aktuelle Lebensgefährte von Estibaliz C., hatte zuletzt erklärt, er wolle das Kind allein aufziehen und auf seine Partnerin warten, bis diese aus dem Gefängnis kommt.

Prechtl bestätigte in diesem Zusammenhang, dass das Paar mittlerweile einen Antrag auf Genehmigung einer standesamtlichen Trauung in der Justizanstalt eingebracht hat. Die Staatsanwaltschaft hat sich zu diesem Vorbringen noch nicht geäußert. Wie Prechtl darlegte, würde die Zeremonie in der Vorführzone stattfinden.

Sorgerecht dem Vater zugesprochen

Das Jugendamt hat bereits entschieden, dass das Baby in die Obhut des Vaters übergeben wird. “Das Kind wird zum Vater gehen”, gab Herta Staffa, die Sprecherin der MA11, bekannt. Diese Entscheidung liege vor allem im Interesse des Kindes, “da beim Vater und seiner Familie stabile Verhältnisse gegeben und langfristige Bezugspersonen gewährleistet sind”.

In die Entscheidungsfindung wurden Estibaliz C. und ihr 47-jähriger Freund eingebunden. Nach eingehender Prüfung der familiären Verhältnisse und der Lebensumstände des 47-Jährigen kam man zum Schluss, dass dem Kind mehr gedient ist, wenn es von Anfang an beim Vater aufwachsen kann und nicht die erste Zeit bei der Mutter im Gefängnis zubringt.”Es ist ja unklar, wie lange die Frau im Gefängnis bleiben muss”, gab die MA11 zu bedenken.

Im Hinblick auf eine womöglich sehr lange Haftstrafe, mit der Estibaliz C. bei einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen muss, “hat aus unserer Sicht nichts gegen den Vater gesprochen”.Im anderen Fall wäre das Kind jedenfalls nach einer gewissen Zeit von der Mutter zu trennen gewesen, weil weibliche Strafgefangene ihren Nachwuchs im Regelfall nur im allerersten Lebensabschnitt behalten dürfen. Den Sohn dann von der Mutter zu trennen, nachdem er sich durch eine monatelange, vielleicht jahrelange enge Bindung an seine wohl einzige Bezugsperson im Gefängnis gewöhnt gehabt hätte, erschien dem Jugendamt nicht zweckmäßig.

(APA)

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