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Mordprozess um erstochene Ehefrau in Korneuburg: "Eifersuchtswahn"

Beim Prozess in Korneuburg
Beim Prozess in Korneuburg ©APA
Wegen Mordes an seiner Ehefrau in Hollabrunn hat sich am Freitag ein Pensionist am Landesgericht Korneuburg zu verantworten gehabt. Der Angeklagte hatte bereits nach seiner Festnahme gestanden, die 64-Jährige im Februar im gemeinsamen Haus durch zahlreiche Messerstiche getötet zu haben.
Prozess steht bevor
Bluttat in Hollabrunn
Beim Prozess

Der 64-Jährige bekannte sich im Sinne der Anklage schuldig.

Die Bluttat in Hollabrunn

Die Tote war am 21. Februar von ihrer Tochter gemeinsam mit deren Ehemann entdeckt worden. Vom Angeklagten fehlte zunächst jede Spur. Er war nach der Tat gegen 9.30 Uhr zu seinem Zweitwohnsitz in Tulln geflüchtet, wo er auch versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.

Gegenüber der Polizei gab der 64-Jährige eheliche Auseinandersetzungen als Motiv an. Seine Frau habe ihm regelmäßig unterstellt, eine Affäre zu haben. Auf die steten Beteuerungen, dass diese Befürchtungen unbegründet seien, habe sie häufig mit Beleidigungen und verbalen Erniedrigungen reagiert, führte Verteidiger Andreas Reiff in seinem Eröffnungsplädoyer aus.

Streit zwischen Eheleuten häufig

Aufgrund der jahrelangen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten stellte der Anwalt unter Hinweis auf die allgemein begreifliche Gemütserregung seines Mandanten Totschlag in den Raum. Das spätere Opfer hatte am besagten Morgen mit den Worten “Du bist genauso deppert wie dein Vater” wieder einmal geschimpft. Der Angeklagte habe daraufhin zu einem Küchenmesser gegriffen, das laut Reiff zufällig am Nachttisch gelegen war, und zugestochen. Die Erinnerung seines Mandanten nach der Tat sei sehr verschwommen.

Zwölf Stiche mit Messer

Für Staatsanwältin Gudrun Bischof war es Mord. Der Angeklagte habe auf seine Frau mit dem Küchenmesser (Klingenlänge von 15,5 Zentimeter) insgesamt zwölf Mal im Rücken- und Brustbereich eingestochen und dies “mit großer Wucht”. Dabei habe das Opfer tödliche Verletzungen erlitten. Zudem sei der 64-Jährige zurechnungsfähig gewesen, verwies Bischof auf ein vorliegendes Gutachten.

“Eifersuchtswahn” des Opfers

Vor Gericht hat der Angeklagte seine Frau als eifersüchtig beschrieben. Sie habe ihn in ihrem “Eifersuchtswahn” verdächtigt, eine außereheliche Affäre zu führen. “Bis zu meiner Pensionierung waren wir ein glückliches Ehepaar. Danach gab es aber gewisse Komplikationen”, so der 64-Jährige. Was ihn letztlich dazu getrieben habe, seine Frau zu töten, wisse er nicht.

“Manches Mal, wenn wir gestritten haben, war es die Hölle. Aber es hat auch gute Zeiten gegeben”, erklärte der Angeklagte. Gegenüber Dritten habe man immer “die gute Ehe” vorgespielt. Verschärft hätten sich die Auseinandersetzungen zwischen dem Paar vor rund drei Jahren, als die Frau in Pension ging. Am Tag der Tat sei es so weit gegangen, dass sie beim Verlassen des Hauses, um eines der Enkelkinder in den Kindergarten zu bringen, sogar die Auto- und Hausschlüssel sowie das Festnetztelefon mitnahm, damit der 64-Jährige nicht Kontakt mit der vermeintlichen Freundin aufnehmen könnte. “Ich war regelrecht eingesperrt.”

“Ich liebe meine Frau”

Trotzdem und obwohl das Paar am Vortag wieder einmal gestritten hatte, sei man, an diesem Morgen “sehr gut gelaunt” gewesen. Man habe das Frühstück für den bettlägerigen Vater des nun Angeklagten vorbereitet, der sich in einem Zimmer im Obergeschoß befand. Dort lag auch das Messer, das laut dem 64-Jährigen “zu allem” verwendet wurde. Im Verlauf des Frühstücks beim Vater habe seine Gattin dann auf diesen geschimpft. Als der Pensionist beschwichtigen wollte, habe sie verbal angegriffen.

“Ich weiß nicht mehr, welcher Teufel mich geritten hat”, so der Angeklagte. Er habe das hinter ihm liegende Messer ergriffen und auf seine vorgebeugte Gattin eingestochen. Wie oft, wisse er nicht mehr. Auf die Frage von Richter Manfred Hohenecker, was an diesem Tag anders gewesen wäre, zumal ihn seine Frau nicht zum ersten Mal beschimpft hatte, fand der Beschuldigte keine Erklärung. Trotzdem betonte er wiederholt: “Ich liebte meine Frau. Ich liebe sie noch immer.”

Ehe war “die Hölle”

Staatsanwältin Bischof sah in der Aussage des 64-Jährigen einen Widerspruch. Zum einen sei – dessen Schilderungen nach – die Ehe “die Hölle” gewesen, zum anderen habe er sich aber nicht scheiden lassen wollen. “Die letzten Jahre bis zu ihrer Pensionierung waren eigentlich eine ganz normale Ehe”, antwortete der Angeklagte.

Danach habe sich die Situation verschärft. Man habe über Scheidung gesprochen und auch über eine Therapie. Es sei aber nie so weit gekommen. “Haben sie Ihrer Gattin einen Grund gegeben, dass sie eifersüchtig war?”, wollte Bischof wissen. “Sie hatte keinen Grund.”

(apa/red)

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